Nußloch

Ein Streich ließ den Brunnen überschäumen

Unbekannte schütteten Substanz in das Becken - Bis zur Reinigung sprudelt das Wasser erst einmal nicht

19.08.2020 UPDATE: 20.08.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden
Ungewöhnlicher Anblick: In der Nacht zum Mittwoch schäumte der Brunnen an der Kirche St. Laurentius über. Foto: privat

Nußloch. (lesa) Hätte das Thermometer am Mittwoch nicht sommerliche Temperaturen angezeigt, hätte man den weißen Berg auf dem Brunnen neben der Kirche St. Laurentius glatt für Schnee halten können. Ein ungewöhnliches Naturereignis war allerdings nicht für die weiße Pracht verantwortlich. Viel mehr hat sich jemand einen Spaß erlaubt: "Es ist Waschpulver, Spülmittel oder ähnliches in den Brunnen gekippt worden", erklärt Matthias Leyk, Leiter des Nußlocher Bauamts, auf RNZ-Nachfrage. Kein unbekanntes Bild für ihn: "Es ist nicht das erste Mal, dass so etwas vorkommt. Auch an diesem Brunnen hatten wir das schon."

Aufgefallen sei der Schaumberg in der Nacht auf Mittwoch. "Die Polizei hat nachts Mitarbeiter unseres Bauhofs verständigt", so Leyk. Vermutlich habe ein Anwohner das Spektakel bemerkt und die Ordnungshüter informiert. Ein Mitarbeiter des Bauhofs habe daraufhin den Brunnen abgestellt und ein Mittel zum Entschäumen hineingegeben. Wenn der Schaum verschwunden ist, werde der Brunnen zudem noch gereinigt. "Bis er ganz weg ist, dauert es aber etwas", prophezeit der Bauamtsleiter. Entsprechend werde der Brunnen einige Tage nicht sprudeln. "Wir wollen ihn aber so schnell es geht wieder zum Laufen bringen", versichert Leyk.

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Etwas beschädigt habe der Streich zwar nicht, dennoch findet Matthias Leyk klare Worte: "Es nervt schon tierisch, wenn man sich darum kümmern muss, das wieder wegzumachen." Vor allem im Sommer, wenn die Belegschaft aufgrund von Urlauben dezimiert sei, binde der vermeintliche Spaß Personal. Nun ermittelt die Polizei. "Zuerst müssen wir herausfinden, ob der Brunnen beschädigt wurde und was genau ins Wasser gekippt wurde", erklärt Polizeisprecher Dennis Häfner. "Daraus leitet sich dann ab, ob der Vorwurf Sachbeschädigung, Gewässerverunreinigung oder ganz anders lautet."

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