Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für Zigarettenraub
32-Jähriger wegen räuberischen Angriffs auf Rollerfahrer verurteilt

Leimen/Heidelberg. (lew) Ein 32-Jähriger ist am Donnerstag vor dem Landgericht in Heidelberg wegen räuberischen Angriffs zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte im März in Leimen einen Rollerfahrer angehalten und von diesem unter Einsatz von Gewalt zehn Zigaretten erbeutet. Einen Teil seiner Strafe soll der 32-Jährige in einer Entziehungsanstalt verbringen, um seine Drogenprobleme in den Griff zu bekommen. Das teilte Gerichtssprecher Sebastian Untersteller am Donnerstag auf RNZ-Nachfrage mit.
Wie berichtet hatte der Mann über seinen Anwalt gestanden, den 18-jährigen Rollerfahrer nach 23 Uhr in der Tinqueuxallee nahe des Otto-Hoog-Stadions angehalten, ihn bedroht und geschlagen zu haben. Dazu forderte er sein Opfer auf, ihm sowohl ein Handy als auch den Zündschlüssel des Rollers auszuhändigen. Der 18-Jährige zog stattdessen den Schlüssel vom Roller ab, flüchtete und kehrte wenige Minuten später zurück, um sein Fahrzeug abzuholen. Doch der 32-Jährige lauerte ihm erneut auf und schlug ihm gegen den behelmten Kopf. Anschließend zog er dem 18-Jährigen zehn Zigaretten aus der Tasche und machte sich von dannen. Eine halbe Stunde später griff die vom 18-Jährigen alarmierte Polizei den 32-Jährigen nahe des Tatorts auf. Es stellte sich heraus, dass der Mann zuletzt ohne festen Wohnsitz war und während der Tat nach eigenen Angaben unter dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten stand.
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Der Gerichtssprecher weist darauf hin, dass nach Paragraf 316a des Strafgesetzbuches für einen solchen räuberischen Angriff auf einen Kraftfahrer eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorgesehen ist. Bei dem 32-Jährigen habe das Gericht allerdings einen "minderschweren Fall" erkannt. Hierbei werde auch die geringe Beute von zehn Zigaretten berücksichtigt. Den Gegenstand, mutmaßlich ein Rasierer, den der Mann dem 18-Jährigen an die Stirn hielt, um seine Forderung zu verdeutlichen, habe das Gericht nicht als Scheinwaffe erkannt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Elf registrierte Vorstrafen, darunter wegen teils gefährlicher Körperverletzung und wegen Beleidigung trugen dazu bei, dass der Richterspruch am Ende höher ausfiel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der 32-Jährige hat eine Woche Zeit, dagegen Revision einzulegen.