Leimen

Rollerfahrer bedroht und zehn Zigaretten erbeutet

Prozess gegen 32-Jährigen wegen "räuberischen Angriffs" hat begonnen - Laut Anklage soll er Handy und Schlüssel gefordert haben

22.07.2020 UPDATE: 23.07.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Leimen/Heidelberg. (luw) Wegen des "räuberischen Angriffs" auf einen Rollerfahrer muss sich seit Mittwoch ein 32-Jähriger vor dem Landgericht Heidelberg verantworten. Wie Gerichtssprecher Sebastian Untersteller auf RNZ-Anfrage erklärte, räumte der Angeklagte zum Auftakt des Prozesses ein, im März nahe dem Otto-Hoog-Stadion einen Rollerfahrer zum Anhalten gezwungen, ihn bedroht und geschlagen zu haben. Zunächst habe er gefordert, Handy und Zündschlüssel für den Roller herauszugeben. Letztlich erbeutete er aber nur zehn Zigaretten – und wurde keine Stunde später von der Polizei gefasst.

Ein 18-Jähriger fuhr mit seinem Roller Anfang März nach 23 Uhr in der Tinqueuxallee, als sich der Beschuldigte laut Anklage auf die Straße stellte und ihn zum Anhalten zwang. ",Gib mir Deinen Schlüssel und Dein Handy’, soll er zum Rollerfahrer gesagt haben", berichtete Untersteller. Dabei habe der heute 32-Jährige seinem Opfer "einen nicht näher bekannten Gegenstand" an die Stirn gehalten. "Es war wohl ein Rasierer und sollte den Eindruck erwecken, als wäre es eine Pistole."

Der Rollerfahrer habe gezögert, worauf ihm der Angeklagte erneut gedroht habe. "Dann hat der Geschädigte den Schlüssel vom Roller abgezogen und ist weggerannt", so der Gerichtssprecher. Nach wenigen Minuten habe der 18-Jährige wohl gedacht, dass der Angeklagte weg sei und sei zum Roller zurückgekehrt. "Aber er war noch da und wollte wieder Schlüssel und Handy." Nun habe der Angeklagte dem Opfer gegen den Kopf geschlagen, der aber mit einem Helm geschützt gewesen sei. "Der Geschädigte hat gesagt, dass er kein Handy habe und stand noch unter dem Eindruck des Schlags, als ihm der Angeklagte in die Tasche griff und zehn Zigaretten entwendete", sagte Untersteller.

Dann sei der 32-Jährige geflüchtet, das Opfer habe gleich die Polizei alarmiert und eine Personenbeschreibung abgegeben. "Der Angeklagte hat sich eine halbe Stunde später noch in der Nähe aufgehalten, dort hat ihn die Polizei gefunden."

Die Tat habe der Angeklagte, "der zuletzt ohne festen Wohnsitz" gewesen sei, über eine Erklärung seines Anwalts gestanden. "Dabei hat er gesagt, dass er unter dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten stand und nicht mehr so viel von dem Abend wisse." Der Gerichtssprecher erklärte zudem, dass der "räuberische Angriff" juristisch noch etwas schwerer wiege als ein einfacher Raub: "Das hängt damit zusammen, dass er den Rollerfahrer gestoppt hat und dieser nicht ohne Weiteres dort weg konnte."

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