"Helde II" in Gemmingen

Neue Bauplätze in Stebbach

Entwurf beschlossen: Im kommenden Frühjahr könnte mit der Erschließung in der "Helde II" begonnen werden

28.06.2020 UPDATE: 29.06.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 33 Sekunden
Das Entwässerungs-Trennsystem für die „Helde II“ soll über den Nachtigallenweg erfolgen. Foto: Ines Schmiedl

Gemmingen. (isi) Alle Bauplätze im Neubaugebiet Fuchsgrube sind verkauft. Um der steigenden Nachfrage Rechnung zu tragen, soll nun das Baugebiet "Helde II 2. Bauabschnitt" in Stebbach erschlossen werden. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für das erneute Auslegen des Bebauungsplans aus.

Der Bebauungsplan "Helde II" ist bereits im Januar 2003 beschlossen worden. Seinerzeit hatte man so weit in die Zukunft gedacht, dass man bereits ein weiteres mögliches Entwicklungsgebiet mit aufgenommen hatte. Auch der Ausgleich für den Eingriff in die Natur am Ortsrand des Teilorts wurde seinerze itinitiiert. Weil allerdings so viel Zeit vergangen ist, hat die Verwaltung nun den alten Plan und die Bauleitplanung von einem Anwalt prüfen lassen. "Drei Punkte hat das Anwaltsbüro zur Überarbeitung empfohlen", erklärte Stephanie Mehl von der Gemeindeverwaltung.

Zum ersten wurde die Entwässerung seinerzeit über ein sogenanntes Mischsystem gewährleistet. Im Jahr 2009 wurde allerdings das Wasserrecht geändert. Inzwischen ist dieses System nicht mehr ausreichend. Das Niederschlagswasser muss nun vom Schmutzwasser getrennt werden. Deshalb sollen die Gebäude des neuen Bauabschnitts über ein Trennsystem entwässert werden. Das heißt, das Regenwasser wird über einen sogenannten Multroschacht in einen Graben über den Nachtigallenweg und die Hauptstraße geführt. Das Abwasser aus den neuen Häusern wird in den Kanal im Nachtigallenweg geleitet.

Zum zweiten muss das Artenschutzkonzept aktualisiert werden, da die erhobenen Daten älter als fünf Jahre sind. Die letzten Untersuchungen zum Artenschutz der potenziellen Baugebiete in Gemmingen und Stebbach stammen aus dem Jahr 2015 und sind damit zu alt. Schon jetzt steht fest, dass Gehölzrodungen nur von Oktober bis Ende Februar vorgenommen werden dürfen. Bauflächen müssen vom Beginn der Vegetationsperiode bis zum Baubeginn mindestens alle zwei Wochen gemäht werden. Als drittes mussten der Umweltbericht sowie die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz durchgesehen werden. Eine Neuaufstellung dieser Bilanz ist allerdings nicht nötig.

Der Entwurf wird nun öffentlich ausgelegt und die beteiligten Behörden und Anwohner dürfen sich dazu äußern. "Wir wollen vermeiden, dass die Anliegerstraßen in der ,Heldedurch die Baufahrzeuge beschädigt werden, deshalb wollen wir einen Feldweg oberhalb des neuen Baugebiets schottern, damit ihn die Baustellenfahrzeuge nutzen können", erklärte Bürgermeister Timo Wolf auf Nachfrage von Ratsmitglied Hanns-Henning Christofel, ob die Baufahrzeuge dann durch das Wohngebiet fahren werden.

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Wolf hofft, dass in diesem Jahr die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können. Wenn alles klappt, könnte im nächsten Frühjahr mit der Erschließung begonnen werden. Erst dann kann auch der Grundstücksverkauf beginnen, denn die Erschließungskosten werden in die Grundstückspreise mit einkalkuliert.

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