Fotovoltaik-Verbot

"Das verschandelt die Ansicht der Neckargemünder Altstadt"

Ein Hauseigentümer wollte Fotovoltaik-Anlage anbringen, doch die Stadt will beim Verbot für die Neckargemünder Altstadt keine Ausnahme machen.

03.06.2020 UPDATE: 04.06.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden
Der Blick von der Rothsnasenbütte oberhalb von Kleingemünd auf die Neckargemünder Altstadt soll so bleiben, wie er ist. Foto: Alex

Von Christoph Moll

Neckargemünd. Das Verbot für Fotovoltaik-Anlagen in der Altstadt aus optischen Gründen ist weiterhin umstritten. Nun kam das Thema in der jüngsten öffentlichen Sitzung des Bauausschusses erneut auf den Tisch. Denn ein Hauseigentümer hatte eine Befreiung von dem Verbot beantragt. "In Zeiten des Klimawandels begrüßt die Stadt Neckargemünd Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern", schrieb der Mann. Er argumentierte, dass sein Haus teilweise ein Blechdach habe – ebenso wie die Nachbarhäuser, auf denen dieses noch größer sei. "Eine Fotovoltaik-Anlage würde den Gesamteindruck von oben nur unwesentlich ändern", meinte der Mann. Zudem sei das Dach nur von den Nachbarn und vom "Merianblick" einsehbar, nicht aber von der Straße. All das half nichts. Der Ausschuss musste ablehnen.

"Fotovoltaik-Anlagen widersprechen der Altstadtsatzung", betonte Fachbereichsleiterin Susanne Lutz. "Nur Solarthermie-Anlagen sind erlaubt." Das Dach sei einsehbar, meinte Lutz, und es würde sich um eine "weitgreifende Befreiung mit Präzedenz-Wirkung" handeln. "Wenn wir Fotovoltaik-Anlagen zulassen wollen, müssen wir gleich die Altstadtsatzung ändern", erklärte Lutz.

Jens Hertel (SPD) erinnerte an einen Vorschlag, eine Liste mit alternativen erlaubten Formen von Fotovoltaik-Anlagen zu erstellen. So gebe es schon Dachziegel mit integrierter Fotovoltaik-Technik. "Wir können die Befreiung ablehnen, aber die Satzungen für die Altstadt und auch für den Dilsberg ändern", meinte Hertel, woraufhin sich sofort Bürgermeister Frank Volk zu Wort meldete: "Beim Dilsberg besteht Ensembleschutz – das ist noch einmal eine ganz andere Hausnummer." Hertel meinte, dass man sich auch dort auf einen Weg einigen könnte. "Der Denkmalschutz redet auch noch mit", ergänzte Susanne Lutz. Volk sagte, dass dafür erst Zeit sei, wenn andere Arbeitsgruppen abgearbeitet seien.

Felix Konrad (Grüne) meinte, dass eine Änderung der Altstadtsatzung "durch wenige Eingriffe" möglich sei. Denn für solarthermische Anlagen seien bereits Bedingungen formuliert, die man für Fotovoltaik-Anlagen anpassen könne. "Beides sind reflektierende Flächen", so Konrad. Und beim vorliegenden Fall sei keine Einsicht von der Altstadt aus möglich, weshalb die Anlage "nicht schädlich" wäre. Fachbereichschefin Lutz gab allerdings zu bedenken, dass Fotovoltaik-Anlagen meist größer als thermische Anlagen seien. Letztere zu erlauben, sei ein Kompromiss gewesen.

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"Wir sollten die Befreiung erteilen", meinte Petra Groesser (Grüne). "Denn wer weiß schon, wann es eine Arbeitsgruppe zu dem Thema gibt." Man mache doch immer wieder Ausnahmen. "Wem tut diese Anlage weh?", fragte sie. "Dann machen wir die ganze Altstadt auf für Fotovoltaik", gab Rathauschef Volk zu bedenken. Dabei gebe es im Wiesenbacher Tal "100.000 Dächer", so Volk, die für Fotovoltaik-Anlagen geeignet seien. In der Altstadt seien nur wenige Dächer geeignet. "Das verschandelt die Ansicht der Altstadt", meinte Volk. "Wir machen ein Fass auf, das wir nicht mehr zukriegen." Man würde einen "Dammbruch" erzeugen, wie einst bei der Erlaubnis von Kaminöfen im Kleingemünder Neubaugebiet. "Wehret den Anfängen", so Volk.

"Die Altstadtsatzung ist eindeutig", fand Marco La Licata (Linke). "Wenn wir die Anlagen zulassen wollen, müssen wir sie ändern." So sah es bei zwei Enthaltungen auch die Mehrheit von acht Ausschussmitgliedern gegen drei Stimmen der Grünen. Die Befreiung wurde nicht erteilt.

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