Weinheim

13 Gemeinden gründen Gutachterausschuss

Gemeinsames Gremium legt Basis für Besteuerung von Grund und Boden - Edingen-Neckarhausen bleibt auf eigenen Wunsch außen vor

28.02.2020 UPDATE: 29.02.2020 06:00 Uhr 2 Minuten, 4 Sekunden

Die Stadt Weinheim. Foto: Kreutzer

Von Günther Grosch

Weinheim. Es war ein historischer Moment, der vor Kurzem mit der Unterschrift von Oberbürgermeister Manuel Just, zehn Bürgermeistern und einem Bürgermeister-Stellvertreter im kleinen Sitzungssaal des Rathauses besiegelt wurde. Mit ihrer Signatur unter die öffentlich-rechtliche Vereinbarung beendeten die Verwaltungschefs einen Prozess, der seit rund zwei Jahren immer wieder Thema in den politischen Gremien war: die Gründung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für 13 Städte und Gemeinden.

Dazu gehören Dossenheim, Heddesbach, Heddesheim, Heiligkreuzsteinach, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schönau, Schriesheim, Wilhelmsfeld und Weinheim als Sitz und federführende Geschäftsstelle. Derartige Gutachterausschüsse waren bislang jeweils in den einzelnen Kommunen verortet gewesen. Von der Vereinbarung sollen künftig rund 150.000 Einwohner der nördlichen Rhein-Neckar-Region profitieren.

Hintergrund ist die neue baden-württembergische Gutachterausschussverordnung, die größere Einheiten erfordert, was in anderen Bundesländern schon seit Längerem gang und gäbe ist.

So gab es allein in Baden-Württemberg bisher 887 Gutachterausschüsse, in ganz Deutschland fast 1200. Im Klartext, so OB Just: "In Baden-Württemberg waren allein zwei Drittel aller Gutachterausschüsse verortet." Um über eine belastbare Grundlage bei Grundstücksmarkt-Daten zu verfügen, sind künftig mindestens 1000 Kauffälle nötig, so Just. Eine Zahl, die bisher von den wenigsten Gemeinden erreicht wurde.

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Das Land hatte bei der Erhebung der dezentral agierenden Gutachterausschüsse herausgefunden, dass nur etwa 3,5 Prozent der Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte oder andere Wertermittlungsdaten gesetzeskonform ableiten. "Lediglich zwei Prozent von ihnen stand – weil zu klein – eine ausreichend aussagekräftige Datenbasis von Kauffällen im Jahr zur Verfügung."

Im Grundsatz bleiben die zentralen Gutachterausschüsse aber weiter kommunal. Durch die Zusammenschlüsse der benachbarten Gemeinden sind die Zuständigkeitsbereiche jetzt aber größer, wodurch wiederum die erforderliche Datenbasis geschaffen wird. Durch den Zusammenschluss übernimmt eine Kommune – in diesem Falle Weinheim – die Aufgabe für alle anderen, erläuterte Just.

In einem sogenannten "Letter of Intent" hatten die Bürgermeister bereits 2015 vereinbart, dass ein gemeinsamer Gutachterausschuss mit Sitz in Weinheim angestrebt werden soll. Damals war auch noch Edingen-Neckarhausen mit im Boot, ehe dessen Gemeinderat sich dafür entschied, doch lieber alleine weitermachen zu wollen. Just und seine Bürgermeisterkollegen zeigten sich skeptisch, dass die Doppelgemeinde die geforderten 1000 Kauffälle in ausreichender Qualität erbringen kann. Die Tür für einen späteren Beitritt ist dennoch nicht zugeschlagen. Nach Ablauf des auf acht Jahre geschlossenen Vertrages können bisherige Kommunen aus- und neue zusteigen.

Jede Stadt oder Gemeinde hat das Recht, Gutachter in den gemeinsamen Ausschuss zu entsenden. Deren Anzahl ist nach der Größe der Kommune von mindestens vier bis maximal acht Gutachtern gestaffelt. Dadurch sollen alle Gemeinden angemessen vertreten sein.

"Die Gemeinden bilden eine Solidargemeinschaft, in der alle Einnahmen mit allen anfallenden Kosten verrechnet werden", sagte Matthias Meske, der in Weinheim mit Martina Nagora die Geschäftsstelle betreut. Für die Bürger wichtig: "Jedes Rathaus kann die Anträge auf Bewertung oder sonstige Leistungen des Gutachterausschusses entgegennehmen. Es entsteht für sie also kein Serviceverlust."

Ein anderer Punkt stellt die Erarbeitung der neuen Bodenrichtwerte zum nächsten Stichtag 31. Dezember 2020 dar. Was wiederum die enge Abstimmung mit den bisherigen Gutachterausschüssen erfordert und die Erfassung der Kaufverträge über unbebaute Grundstücke 2019 und 2020 voraussetzt. Die neuen Bodenrichtwerte werden im ersten Halbjahr 2021 dann bereits vom neuen gemeinsamen Gutachterausschuss beschlossen.

Just wie alle seine Kollegen zeigten sich darin einig, dass mit dem gemeinsamen Gutachterausschuss ein weiteres Zeichen "funktionierender interkommunaler Zusammenarbeit gesetzt und gelebt" werde.

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