Dortmund/Sinsheim

Sportgericht widerruft BVB-Urteil - Zwei Spiele ohne Fans in Hoffenheim (Update)

2018 hatten Dortmunder Fans unter anderem erneut ein etwa zehn mal zehn Meter großes Banner ausgerollt, welches das Konterfei von Hopp hinter einem Fadenkreuz zeigte.

20.02.2020 UPDATE: 21.02.2020 14:07 Uhr 1 Minute, 38 Sekunden
Hopp-Schmähungen
Folgenschwer: BVB-Fans verunglimpfen Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp. Foto: Uwe Anspach/dpa

Sinsheim. (dpa-lsw) Borussia Dortmund wird für das Fehlverhalten seiner Fans bei Auswärtsspielen in Hoffenheim zur Kasse gebeten und muss die kommenden beiden Partien bei der TSG ohne eigene Fans bestreiten. Diese Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) teilte der Verband am Freitag mit. Das Sportgericht widerrief damit im Fall um Beleidigungen gegen Mäzen Dietmar Hopp das Urteil der ausgesprochenen Bewährungsstrafe vom 2. November 2018 und verhängte zudem eine Geldstrafe von 50 000 Euro gegen den Verein. Die Borussia hat bereits zugestimmt. In Medienberichten war zuvor von einer Dreijahressperre die Rede.

Der Widerruf sei "unausweichlich", urteilte Hans E. Lorenz als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. "Das heutige Urteil ist aber keine Abkehr von der in den letzten Jahren praktizierten Linie, unsportliches Verhalten von Zuschauern mit Geldstrafen zu ahnden. Der Zuschauerausschluss bleibt eine Option für schwerwiegende Ausnahmefälle, in denen eine Geldstrafe unangemessen wäre", fügte Lorenz erklärend an.

BVB-Fans hatten Hopp beim Gastspiel im Dezember 2019 zum wiederholten Male mit Plakaten, Spruchbändern und Gesängen beleidigt. Für die Mindereinnahmen durch die nicht verkauften Gästetickets muss Borussia Dortmund die TSG Hoffenheim in den kommenden beiden Spielzeiten zudem entschädigen, wie es vom DFB hieß.

Update: Freitag, 21. Februar 2020, 14.06 Uhr


Dortmund/Sinsheim. (dpa) Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund muss in den kommenden drei Spielzeiten bei Auswärtsspielen gegen die TSG 1899 Hoffenheim auf seine Fans verzichten. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird der BVB einem Antrag des DFB-Kontrollausschusses zustimmen, die Bewährung einer im November 2018 verhängten Strafe auszusetzen. Zuerst hatten die "Sportschau" und die "Ruhr Nachrichten" darüber berichtet.

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Demnach liegt der entsprechende Strafantrag dem BVB bereits vor. Mit einem Einspruch ist aufgrund der erdrückenden Beweislast nicht zu rechnen. Die Dortmunder haben am Donnerstag nach eigenen Angaben schriftlich Stellung bezogen. Mit dem Hinweis "auf ein schwebendes Verfahren" wollten sie sich jedoch nicht näher zum Thema äußern.

Ende Dezember waren BVB-Fans bei der 1:2-Niederlage des Vizemeisters erneut auffällig geworden mit Schmähungen gegen Hoffenheims Mehrheitseigner und Mäzen Dietmar Hopp. Für einen solchen Wiederholungsfall hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Auswärtsbann in Aussicht gestellt.

Die Dortmunder waren bei der Verhandlung am 2. November 2018 nach den Verfehlungen der eigenen Anhänger im Auswärtsspiel in Sinsheim vom 22. September 2018 um einen Punktabzug herumgekommen. Stattdessen hatte das DFB-Sportgericht ein dreijähriges Stadionverbot auf Bewährung verhängt. Die Bewährungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2022.

Im September 2018 hatten Dortmunder Fans unter anderem erneut ein etwa zehn mal zehn Meter großes Banner ausgerollt, welches das Konterfei von Hopp hinter einem Fadenkreuz zeigte. Am 20. Dezember 2019 waren die Banner kleiner, aber nicht weniger beleidigend. Dabei hatte Hopp bereits Hausverbote gegen BVB-Anhänger erwirkt.

Update: Donnerstag, 20. Februar 2020, 14.19 Uhr

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