Teilregionalplan Windkraft

Nur noch acht Vorranggebiete im Neckar-Odenwald-Kreis

Verfahren nach sieben Jahren fast abgeschlossen - Zwei Gebiete entfallen

26.11.2019 UPDATE: 27.11.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 16 Sekunden

Neckar-Odenwald-Kreis. Seit sieben Jahren befasst sich der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) mit dem Teilregionalplan Windenergie. Die unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben in den drei beteiligten Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz haben ebenso zu Verzögerungen geführt wie immer neue Auflagen und Vorschriften. Doch nun ist das Mammutprojekt auf der Zielgraden angelangt.

Der Planungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt, und es gilt als sicher, dass die Verbandsversammlung dem Teilregionalplan am 11. Dezember zustimmen wird. Von anfangs 48 Vorranggebieten sind noch 23 übrig geblieben, darunter acht im Neckar-Odenwald-Kreis. Gestrichen wurde unter anderem das umstrittene Vorhaben am "Kornberg" bei Hardheim.

Nach jahrelangen Diskussionen und drei Offenlagen mit 1870 Einwänden und 10.400 Argumenten gegen die Planung sind von den ursprünglich 4200 Hektar nur noch 2270 übrig geblieben. Windräder können aber auch außerhalb von Vorranggebieten errichtet werden, wenn keine Ausschlusskriterien vorliegen und die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsregelung eingehalten wird. Um als Vorranggebiet aufgeführt zu werden, muss eine Fläche nämlich mindestens 20 Hektar groß sein.

Die Einwände von Bürgern und Initiativen haben bewirkt, dass mehrere Gebiete komplett gestrichen und andere verkleinert wurden. Dazu gehören im Neckar-Odenwald-Kreis das Gewann "Großer Wald" (Hettingen) und die Fläche "Stöckich/Großer Wald" (Ravenstein und Osterburken). Verzichtet hat der Verband darauf, sogenannte Prüfgebiete, die noch umstritten waren, in den Plan aufzunehmen. Dazu hätte der "Kornberg" bei Hardheim gezählt.

Die acht Vorranggebiete im Landkreis:

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> Buchen "Großer Wald": Das 158 Hektar große Gebiet liegt auf den Gemarkungen Hettingen und Rinschheim. Fünf Anlagen wurden dort bereits errichtet. Die mittlere Windleistungsdichte liegt laut Windatlas 2019 in 160 Metern über Grund bei 210 bis 260 Watt/m2.

> Walldürn "Waldäcker": Das 57 Hektar große Gebiet liegt im Wald zwischen Walldürn und Glashofen. Mittlere Windleistungsdichte: 230 bis 250.

> Walldürn "Tannenäcker": Das 56 Hektar große Gebiet liegt östlich von Kaltenbrunn und Reinhardsachsen. Mittlere Windleistungsdichte: 265 bis 300.

> Walldürn "Bodenwald": Die 28 Hektar große Fläche liegt östlich des bestehenden Windparks "Großer Wald". Mögliche Gefährdungen der Flugsicherheit könnten dem Bau von Windrädern dort aber entgegenstehen. Mittlere Windleistungsdichte: 235 bis 255.

> Hardheim "Hohes Bild"/"Angelterbusch": Das 21 Hektar große Gebiet liegt östlich von Erfeld. Drei Anlagen stehen dort bereits, zwei weitere direkt an das Vorranggebiet angrenzend. Mittlere Windleistungsdichte: 255 bis 275.

> Hardheim "Meisenbrunn": Südöstlich von Gerichtstetten gelegen, stehen hier auf der 96 Hektar großen Vorrangfläche bereits vier Anlagen, zwei weitere sollen 2020 folgen. Mittlere Windleistungsdichte: 230 bis 270.

> Ravenstein "Großer Wald": Das 51 Hektar große Gebiet liegt nordwestlich von Merchingen. Vier Anlagen wurden dort bereits errichtet. Mittlere Windleistungsdichte: 215 bis 260.

> Ravenstein "Galgen"/"Bürzel": Das 22 Hektar große Gebiet liegt zwischen Merchingen und Ballenberg. Drei Windräder stehen dort bereits, ein weiteres grenzt direkt an das Vorranggebiet an. Mittlere Windleistungsdichte: 230 bis 250.

Die gestrichenen Vorranggebiete:

> Waldbrunn/Eberbach "Markgrafenwald": Grund für die Streichung ist die uneinheitliche Datenlage zum Vorkommen des Schwarzstorchs und des Wespenbussards. Mittlerweile sind mehr als zehn Gutachten dazu erstellt worden, die sich zum Teil widersprechen.

> Hardheim/Höpfingen "Kornberg"/ "Dreimärker": 800 Meter vom Vorranggebiet entfernt wurde ein Rotmilanhorst bestätigt. Zwar liegt ein überarbeiteter, aber noch nicht veröffentlichter Umweltbericht des Büros Klärle vor, der ein Konzept zur Vermeidung des Konfliktrisikos enthält. Aus regionalplanerischer Sicht sei eine abschließende Aussage, ob dieser artenschutzrechtliche Konflikt letztlich lösbar ist oder nicht, nicht zu treffen, so der VRRN.

Ähnlich ist die Sachlage beim Thema Flugsicherheit: Die vorliegenden Gutachten zur möglichen Beeinträchtigung der Flugsicherheit auf dem Verkehrslandeplatz Walldürn kämen zu unterschiedlichen Aussagen, so dass auf regionalplanerischer Ebene keine Bewertung möglich sei. – Unabhängig davon können dort – und auf allen anderen Flächen außerhalb der Vorranggebiete – Windräder gebaut werden, wenn das Landratsamt nach eingehender Prüfung eine Genehmigung erteilt.

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