Ausbau des Walldorfer Autobahnkreuzes

Der Lärmschutz muss fair werden

Intensive Diskussion im St. Leon-Roter Gemeinderat über Maßnahmen an der A5

28.11.2018 UPDATE: 29.11.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 44 Sekunden

Die Lärmschutzmaßnahmen an der A 5 müssen auf St. Leoner und Roter Seite gleich sein: Das ist für den Gemeinderat nicht verhandelbar, dafür will man im Zug der Ausbaumaßnahmen am Kreuz zur Not auf eigene Kosten sorgen. Grafik: Regierungspräsidium/Stand November 2018

St. Leon-Rot. (seb) "Sie bekommen definitiv auf Roter Seite auch eine Lärmschutzwand." Diese gute Nachricht erreichte St. Leon-Rots Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe stellten den Ausbau des Walldorfer Autobahnkreuzes vor und die komplexen Maßnahmen im Zug von "Lärmsanierung" und "Lärmvorsorge". Schutzwände auf St. Leoner Seite der A 5 standen nie in Frage, Rot aber wurde für den Rat bisher ungerecht behandelt, daher fiel 2013 der Beschluss, dass die Gemeinde auf eigene Kosten tätig wird.

Mit den jetzt angekündigten Maßnahmen könnte der Gemeinde ein Millionenbetrag, zwischen 3,8 und 4,3 Millionen Euro an Baukosten allein, erspart bleiben. Das legten zunächst Bauamtsleiter Werner Kleiber und Bürgermeister Dr. Alexander Eger dar, ehe Nicole Trachte, Kai Zumkeller und Frank Hildenbrand vom Regierungspräsidium referierten. Grund für die neuen Sachverhalte sind Vorbereitungen des Autobahnkreuz-Ausbaus, bisher hatten sich Pläne und Berechnungen immer nur um die Sanierung der A 5 gedreht. Es gelten strengere Grenzwerte, von denen nun Rot fast ebenso wie St. Leon profitiert - allerdings erst mit dem Baustart, frühestens 2022. "Das Autobahnkreuz hat Priorität", hielt Kai Zumkeller "größere Verzögerungen für sehr unwahrscheinlich".

"Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube", sagte jedoch Ferdinand Speckert (CDU), was wohl viele dachten, mit Blick auf die fast sechs Jahre, mit denen man sich mit der "massiven Lärmbelastung" schon befasse, ohne verbindliche Zusagen zu bekommen. In der Tat standen die jetzigen Ausführungen immer noch unter Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt. Wenn Änderungen auch, wie betont wurde, äußerst unwahrscheinlich sind und es ausgeschlossen ist, dass ein Autobahnkreuz-Ausbau ohne angemessenen Lärmschutz auch auf Roter Seite erfolgt.

Norbert Knopf (Grüne) betonte, dass es "in St. Leon-Rot nur eine salomonische Lösung" geben könne: identischer Lärmschutz auf St. Leoner und Roter Seite der A 5. Und so fiel auch der Beschluss bei 18 Ja-Stimmen und vier Enthaltungen am Ende einer intensiven Diskussion aus: Im Dienst der Fairness will die Gemeinde auf eigene Kosten jeweils die "Lücken" ergänzen, damit die vom Bund errichteten Lärmschutzwände auf beiden Seiten gleich sind. Das ist, wie Kai Zumkeller auf Roland Heckers (FDP) Frage hin erklärte, auch möglich, nachdem das Lärmschutzkonzept planfestgestellt wurde. Auf Drängen von Siegfried Köck (Freie Wähler), der ebenfalls am liebsten schriftliche Zusagen des Bunds gesehen hätte, wurde die Summe von maximal 4,5 Millionen Euro in die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde aufgenommen, damit die Gemeinde den Roter Lärmschutz zur Not komplett ergänzen kann.

Frank Hildenbrand zeigte sich sehr zuversichtlich, dass das präsentierte Lärmschutz-Maßnahmenpaket genehmigungsfähig sei. "Das ist ein solides, wirtschaftliches Konzept", meinte auch Zumkeller, "eine sehr gute Lösung für St. Leon-Rot." Außer schallschluckenden Wänden östlich und westlich der A 5 gehören auch Erdwälle dazu und zudem lärmmindernder Gussasphalt, jedoch kein laut Hildenbrand "teurer, wartungsintensiver" Flüsterasphalt, der schon nach wenigen Jahren komplett ausgetauscht werden müsste. Die Maßnahmen ziehen sich auf St. Leon-Roter Gemarkung vom Mönchberg-Autobahnparkplatz bis zum Kreuz, variieren jedoch, je nachdem, ob es um Sanierung oder Vorsorge geht.

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Carsten Kamuf (Union) fand, dass die mit acht Metern sehr hohen Lärmschutzwände die Ortsteile optisch und städtebaulich stärker trennen. Daraufhin führte Hildenbrand statische und Kostengründe an: Man mache bereits durch eine zusätzliche Lärmschutzwand im Mittelstreifen der A 5 möglich, die Höhe der äußeren Wände auf höchstens acht Meter auf St. Leoner und sechs auf Roter Seite zu begrenzen. Prof. Wolfgang Werner (SPD) konnte sich damit keinesfalls abfinden, ungleiche Wände bedeuteten, dass die Höhere den Schall reflektiere und in diesem Fall Rot darunter leide.

Eindringlich aber warnten Zumkeller und Hildenbrand die Gemeinde davor, in Vorleistung zu treten: "Das Geld sehen Sie nicht wieder", erwiderten sie auch auf Erwin-Peter Alberts (Junge Liste) Vorschlag einer Vorfinanzierung. St. Leon-Rot habe hier nicht das Baurecht. Der Bund behandle, so Zumkeller, Lärmschutz in Eigenregie als "freiwillige Leistung" - sprich: nicht sein Problem. Überdies bestehe das Risiko, dass die Wand der Gemeinde wieder abgerissen werden müsste, weil sie den aktuellen Erfordernissen nicht entspreche.

So erklärte Eger, es sei nur, weil man den Lärmschutz früher wolle, "nicht zu vertreten, dass wir Millionenbeträge ausgeben, wenn der Bund ohnehin investiert". Zumal auch die Planung einer gemeindeeigenen Wand Jahre dauern könnte. Letzten Endes konnte man sich mit der Zeitverzögerung abfinden, selbst wenn man wie Roland Hecker mit einer "hochvariablen Zeitachse" rechnet.

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