Entscheidung zu den Kneipenöffnungszeiten vertagt
Offenen Schlagabtausch im Gemeinderat – Empörung über späte Information des OBs zur Rechtsauffassung

Heidelberger Partymeile "Untere Straße" bei Nacht. Foto: Philipp Rothe
Heidelberg. (hob) Die Entscheidung zu den Kneipenöffnungszeiten in der östlichen Heidelberger Altstadt ist erst einmal vertagt. Nachdem Oberbürgermeister Eckart Würzner einen Tag vor der heutigen entscheidenden Sitzung angekündigt hatte, dass er gleich drei Anträge der Fraktionen nicht zur Zustimmung zulassen wolle, protestierten die Stadträte fraktionsübergreifend gegen diese Rechtsauffassung. Es kam zu einem offenen Schlagabtausch.
Würzner betonte mehrfach, dass er nur Anträge zulassen könne, die nicht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. April verstoßen. Das heißt, sie müssten strengere Sperrzeiten als die bislang geltende Regelung vorsehen, wonach die Kneipen werktags außer donnerstags bis 2 Uhr öffnen dürfen, in der Nacht auf Freitag, Samstag und Sonntag aber bis 4 Uhr.
Die Stadträte empörten sich vor allem darüber, dass Würzner sie so spät über diese Rechtsauffassung informiert habe. Hätten sie schon im Haupt- und Finanzausschuss davon gewusst, hätten sie wahrscheinlich gegen das VGH-Urteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Am Ende stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für eine Vertagung: Das Thema wird zurück an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen und in sechs Wochen erneut im Gemeinderat behandelt. Bis dahin gilt in der gesamten Altstadt nun die Landesregelung: Theoretisch dürfen die Wirte bis 3 Uhr unter der Woche und bis 5 Uhr werktags ihre Gäste bewirten. Wolfgang Lachenauer (Heidelberger) drohte aber den Gastronomen, sie sollten sich an die bisherigen Regelungen halten und darauf achten, dass es in der Altstadt nicht zu laut wird. "Wenn dieser Appell ungehört verhallt, wird das sicherlich Auswirkungen auf unsere Entscheidung haben."
In einem Punkt kamen aber die Stadträte den Wirten entgegen: Die Außenbewirtschaftung in Biergärten und Straßencafés ist künftig bis 24 Uhr zulässig. Bisher war um 23 Uhr Schluss.