Leer stehende Wohnungen - Keine Bußgelder im Land verhängt
In Heidelberg brachte das Gesetzes noch keine Wohnung aus der Zweckentfremdung zurück auf den Mietmarkt.

Symbolfoto: Britta Pedersen/Archiv
Stuttgart/Heidelberg. (dpa/rl) Eigentümer, die ohne stichhaltige Gründe eine Wohnung leer stehen lassen, haben in Baden-Württemberg einem Zeitungsbericht zufolge nicht viel zu befürchten. Wie die "Stuttgarter Nachrichten" berichtete, wurde seit Einführung des "Zweckentfremdungsverbots" 2013 in keinem einzigen Fall ein Bußgeld verhängt.
In Heidelberg sei seit Einführung des Gesetzes noch keine Wohnung aus der Zweckentfremdung zurück auf den Mietmarkt gebracht. Dem Bericht zufolge wurden in Konstanz 51 Wohneinheiten auf den regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt, in Freiburg waren es 40. In Stuttgart sollen es 42 Wohnungen gewesen sein, die inzwischen wieder vermietet werden. In Tübingen sprach die Verwaltung dem Blatt zufolge von 13 Gebäuden, die entweder wieder bewohnt oder neu vermietet wurden.
Der Umfrage zufolge, sind allen fünf Städten, die ein Zweckentfremdungsverbot erlassen haben (Stuttgart, Tübingen, Konstanz, Heidelberg und Freiburg), nur neun städtische Mitarbeiter mit der Durchsetzung des Verbots befasst. "Die Großstädte im Land müssten Vorreiter sein und klar machen, dass Leerstand nicht hingenommen wird", sagte Daniel Born, wohnungspolitischer Sprecher der oppositionellen SPD-Fraktion.
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Baden-Württembergs Regierung hat im Jahr 2013 den Kommunen im Land die Möglichkeit geschaffen, ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum zu erlassen. Stuttgart, Tübingen, Konstanz, Heidelberg und Freiburg machten davon Gebrauch, verzichteten bislang allerdings auf das Verhängen von Bußgeldern.



