Zweckentfremdungsverbot für Heidelberger Wohnungen: Was heißt das?
Die Satzung ist seit Mittwoch in Kraft - Wer Wohnraum als Gewerbefläche nutzen will, muss zumindest Ausgleichszahlungen leisten

Die Altstadt ist ein beliebtes Touristenziel. Ihre Appartements sollen aber auch in Zukunft weiterhin dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen und nicht an Urlauber vermietet werden. Foto: Hörnle
Von Holger Buchwald
Die einen sehen ein bürokratisches Monster, die anderen einen wichtigen Bestandteil im Handlungsprogramm Wohnen: Das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum ist seit 28. Dezember in Kraft. Ab sofort dürfen Wohnungen nur noch gegen Ausgleichszahlungen oder gegen die Schaffung von neuem Wohnraum in Gewerbeflächen umgewidmet werden. Auch Leerstand wird bestraft. Die RNZ
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