Mosbach/Dallau

Aus Heimtücke getötet - 21- und 27-Jähriger angeklagt

Mit einem Schnürsenkel erdrosselt - Mord in Dallau vor Gericht

18.12.2017 UPDATE: 19.12.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden

Symbolfoto: Uli Deck/dpa

Mosbach/Dallau. (schat/lgm) Die Anklageschrift liest sich erschreckend: Gemeinschaftlich und heimtückisch handelnd, sollen sich ein 21- und 27-Jähriger im Juni dieses Jahres eines Mordes schuldig gemacht haben. Den beiden Männern wird vorgeworfen, einen 21-Jährigen in einer Wohnung in Dallau erst massiv misshandelt und ihn dann mit einem Schnürsenkel erdrosselt zu haben. Das Strafverfahren wird am 9. Februar vor der Jugendkammer des Landgerichts Mosbach verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft den 21-jährigen und 27-jährigen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit Folgendes vor: Am Abend des 16. Juni 2017 sollen sich der seinerzeit 20-jährige Angeklagte und sein 27-jähriger Mitangeklagter mit dem späteren Opfer, dem Cousin des jüngeren Angeklagten und einer Frau in Dallau in der Wohnung des 27-jährigen getroffen haben. Nachdem sich die Frau schlafen gelegt und der Cousin die Wohnung verlassen hatte, hätten sich die Angeklagten nach Mitternacht offenbar dazu entschlossen, das mit 2,83 Promille stark alkoholisierte Opfer zu töten, da man ihn - warum auch immer - für einen "Verräter" gehalten hätte. Nach einem massiven Schlag gegen den Kopf soll der jüngere der beiden Angreifer dem körperlich unterlegenen 21-Jährigen dessen Schnürsenkel um den Hals gelegt und ihn erdrosselt haben. Der ältere der des Mordes Angeklagten soll das Opfer an den Armen festgehalten und so dessen Gegenwehr unterbunden haben.

Einer der beiden dringend Tatverdächtigen verständigte wenig später die Polizei und meldete den Mord. Die beiden mutmaßlichen Täter hatten bei ihrer Festnahme durch die Polizei am frühen Morgen des 17.6. noch 1,09 bzw. 1,35 Promille Alkohol im Blut.

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Aufgrund eines Haftbefehls vom 18. Juni befinden sich die beiden Angeklagten in zwei verschiedenen Justizvollzugsanstalten. Zur Gerichtsverhandlung am 9. Februar 2018 sind drei Nebenkläger, sieben Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

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