Acht Vorranggebiete fallen im Landkreis weg
Die dritte Offenlage des Teilregionalplans Windkraft des Regionalverbands steht an. Weitere sieben Gebiete im Neckar-Odenwald-Kreis sollen verkleinert werden.

Neckar-Odenwald-Kreis. (rüb) Seit mittlerweile vier Jahren beschäftigt sich der Verband Region Rhein-Neckar mit dem Teilregionalplan Windkraft. Wann dieses wichtige Planungsinstrument Rechtskraft erlangt, ist noch immer nicht absehbar. In der jüngsten Sitzung des Planungsausschusses in Weinheim wurde der Vorschlag der Verwaltung für die dritte Offenlage vorgestellt. Elf der zuletzt 43 vorgesehenen Vorranggebiete wurden darin gestrichen, darunter auch acht im Neckar-Odenwald-Kreis. Unabhängig vom Regionalplan können aber auch weiterhin Windparks genehmigt und gebaut werden: Bis der Teilregionalplan fertiggestellt ist, kann dies über ein so genanntes Zielabweichungsverfahren geschehen.
Die erste Anhörung und Offenlage des Teilregionalplans Windenergie hat im Jahr 2014 stattgefunden. Die Flächenkulisse umfasste damals 48 Vorranggebiete mit einer Größe von 4200 Hektar. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und neuer Erkenntnisse wurde eine Überarbeitung der Vorranggebietskulisse und somit eine erneute Anhörung und Offenlage notwendig. Diese fand 2016 statt und beinhaltete nur noch 43 Vorranggebiete und 3550 Hektar. In dieser Anhörung gingen über 1000 Stellungnahmen mit etwa 2300 Einzelargumenten ein, vor allem aus den Themenbereichen Artenschutz, Gesundheitsrisiken durch Windenergieanlagen und Abstand zur Wohnbebauung.
Nachdem die Auswertung der Stellungnahmen zwischenzeitlich abgeschlossen ist, wurden die Ergebnisse dem Planungsausschuss vorgestellt. Dabei wurden auch aktuelle Erkenntnisse, insbesondere zum Artenschutz, sowie die aktuellen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. So wurde etwa der Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten auf 1000 Meter erhöht (bei über 200 Meter hohen Anlagen: 1100 Meter), da dies im rheinland-pfälzischen Teilraum der Metropolregion inzwischen gesetzliche Vorgabe ist.
Die Zahl der Vorranggebiete reduziert sich somit von 43 auf 32 mit einer Fläche von 3035 Hektar. Die Änderungen sollen nun in den Teilregionalplan eingearbeitet werden. In der Sitzung des Planungsausschusses am 8. November soll darüber abgestimmt werden.
Nachfolgend ein Blick auf die wichtigsten Veränderungen in unserem Verbreitungsgebiet:
Entfallende Vorranggebiete
> Mudau "Soläcker" (23 Hektar, drei Bestandsanlagen): Wegen der erhöhten Abstandserfordernisse zu Steinbach und zu Stürzenhardt sinkt die verbleibende Fläche des Vorranggebiets unter die Mindestflächengröße von 20 Hektar.
> Limbach/Mudau "Heunenbuckel" (60 Hektar): Lage innerhalb des 3000-Meter-Puffers um ein von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) kartiertes Revierzentrum des Schwarzstorchs.
> Seckach "Spitzenwald" (12 Hektar, 2 Bestandsanlagen): Wegen der erhöhten Abstandserfordernisse zu Großeicholzheim und zum Glashof (Waldhausen) sinkt die verbleibende Fläche deutlich unter die Mindestflächengröße von 20 Hektar. Im Gegensatz zum Flächenzuschnitt aus der zweiten Anhörung, der bereits unter 20 Hektar lag, ist nunmehr auch eine Realisierung von drei Windenergieanlagen auf der verbleibenden Fläche nicht mehr möglich.
> Seckach "Im oberen Kamm" (24 Hektar): Wegen der erhöhten Abstandserfordernisse zum Aussiedlerhof südlich von Seckach sinkt die verbleibende Fläche des Vorranggebiets unter die Mindestflächengröße von 20 Hektar.
> Buchen "Welscheberg" (59 Hektar): Lage innerhalb des 3000-Meter-Puffers um ein kartiertes Revierzentrum des Schwarzstorchs. Das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises hat den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung von vier Windenergieanlagen wegen massiver Bedenken vor allem in Bezug auf das Schwarzstorchaufkommen abgelehnt. Damit ist bereits auf regionalplanerischer Ebene von einem unlösbaren Konflikt mit dem Artenschutz auszugehen.
> Walldürn "Halbwegsbild" (51 Hektar): Lage innerhalb des 3000-Meter-Puffers um ein kartiertes Revierzentrum des Schwarzstorchs. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn hatte zum Ergebnis, dass das Vorranggebiet stark von Schwarzstörchen und Wespenbussarden frequentiert wird. Damit ist bereits auf regionalplanerischer Ebene von einem unlösbaren Konflikt mit dem Artenschutz auszugehen.
> Walldürn "Altheimer Höhe" (25 Hektar, 5 Bestandsanlagen): Trotz der seit dem Jahr 2000 in Betrieb befindlichen fünf Windenergieanlagen wird das Vorranggebiet mit Blick auf mögliche zukünftige Repowering-Maßnahmen nicht weiterverfolgt, da zwei Brutvorkommen des Rotmilans und ein Brutvorkommen des Schwarzmilans weniger als 1000 Meter zum Vorranggebiet entfernt sind (Rotmilan: ca. 150 und 850 Meter, Schwarzmilan: ca. 850 Meter) und damit die artspezifischen Mindestabstände unterschritten werden. Zudem liegt das Vorranggebiet teilweise innerhalb eines Dichtezentrums des Rotmilans.
> Rosenberg "Badäcker" (20 Hektar, vier Bestandsanlagen): Wegen der erhöhten Abstandserfordernisse zu Rosenberg und Hirschlanden sinkt die verbleibende Fläche des Vorranggebiets deutlich unter die Mindestflächengröße von 20 Hektar.
Verkleinerte Vorranggebiete
> Walldürn "Waldäcker" (alt: 64 Hektar, neu: 57 Hektar): Das Vorranggebiet wird wegen der erhöhten Abstandserfordernisse zu Glashofen verkleinert.
> Walldürn "Tannenäcker" (alt: 85 Hektar, neu: 56 Hektar): Das Vorranggebiet wird wegen der erhöhten Abstandserfordernisse zu Glashofen und Wettersdorf sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung verkleinert.
> Walldürn "Bodenwald" (alt: 42 Hektar, neu: 28 Hektar): Das Vorranggebiet wird in Anpassung an die kommunale Planung aufgrund der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung verkleinert.
> Hardheim/Höpfingen "Dreimärker" (alt: 34 Hektar, neu: 20 Hektar): Das Vorranggebiet wird im Süden wegen der erhöhten Abstandserfordernisse zu Waldstetten verkleinert. Im Norden wird das Vorranggebiet an die aktuellen kommunalen Planungen des GVV Hardheim-Walldürn angepasst. Nach aktuellem Planungsstand würde dies wohl bedeuten, dass zwei der geplanten Anlagen wegfallen müssten. Vor diesem Hintergrund würden nur noch zwei Anlagen übrig bleiben, bei denen jedoch erst noch naturschutzrechtliche Belange überprüft werden müssen.
> Hardheim "Hohes Bild" und "Angelterbusch" (alt: 32 Hektar, neu: 21 Hektar): Das Vorranggebiet wird wegen der erhöhten Abstandserfordernisse zu Erfeld und Gerichtstetten verkleinert.
> Ravenstein "Galgen" und "Bürzel" (alt: 32 Hektar, neu: 22 Hektar): Das Vorranggebiet wird wegen der erhöhten Abstandserfordernisse zu Erlenbach verkleinert.
> Waldbrunn/Eberbach "Markgrafenwald" (alt: 145 Hektar, neu: 126 Hektar): Das Vorranggebiet wird wegen der erhöhten Abstandserfordernisse zur Max-Wilhelmshöhe verkleinert.
Vergrößerte Vorranggebiete
> Hardheim "Hohe Birken" (alt: 34 Hektar, neu: 96 Hektar): Das Vorranggebiet wird an die aktuellen Planungen des Gemeindeverwaltungsverbands angepasst und umfasst dadurch die mittlerweile genehmigten Windenergieanlagen. Aufgrund der Lageverschiebung wird das Gebiet in "Meisenbrunn" umbenannt.