Brühler Geothermie-Urteil: "Die Erfolgschancen einer Berufung gehen gegen Null"

Gleich zwei Anwälte schätzen die Erfolgsaussichten einer Berufung als gering ein - Kraftwerk in Brühl darf wie geplant gebaut werden

11.09.2013 UPDATE: 11.09.2013 06:00 Uhr 2 Minuten, 5 Sekunden
In Landau steht schon ein Geothermie-Kraftwerk. Foto: dpa
Von Stefan Kern

Brühl. Die Geothermie bringt nicht nur die Gemüter zum Kochen, auch in der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat ist die Betriebstemperatur in diesem Sommer deutlich gestiegen. Lautstarke Bürgerproteste, Untreue- und Schadensersatzrisiken, diverse Gutachten sowie das Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts, das für die Gegner der Geothermie eine erste juristische Niederlage bedeutete, sorgten auch in der Sommerpause dafür, dass der Gemeinderat kaum eine Pause fand. Gleich zwei Mal mussten die Mitglieder in den vergangenen vier Wochen am Ratstisch Platz nehmen, um die neuesten Entwicklungen rund um den Geothermiegraben zu begutachten.

Bei der jüngsten Sitzung ging es um das Urteil des Verwaltungsgerichts. Und dieses war unmissverständlich. Das Geothermiekraftwerk sei ein "privilegiertes Vorhaben" und das Versagen der Verlängerung des Bauvorbescheides durch die Gemeinde sei nicht rechtens gewesen. Will heißen, das Kraftwerk darf wie geplant auf dem Gelände an den Wiesenplätz gebaut werden.

Ob nun eine Berufung gegen das Urteil Aussicht auf Erfolg haben wird, haben gleich zwei Anwälte geprüft. Auch wenn sich Dr. Timm Krämer und Gerhard Götz in den juristischen Feinheiten etwas unterschieden, beide schätzten den Erfolg einer Berufung gegen das Urteil als gering ein.

Auf die Frage von Bernd Kieser (CDU) hinsichtlich der doch eher widersprüchlichen Sachlage rund um die Ortsgebundenheit erklärte Götz diese Frage fast als nebensächlich. Auch ganz ohne die Ortsgebundenheit fiele das Urteil wohl zugunsten des Unternehmens "GeoEnergy" aus. Hat die Gemeinde doch schon vor Jahren einen Flächennutzungsplan verabschiedet, der hier ein Geothermiekraftwerk vorsieht. "Im Endeffekt wird sich das Gericht wahrscheinlich darauf stützen und schließen, dass das Projekt genehmigungsfähig ist." Die Privilegierung oder Ortsgebundenheit scheint jedenfalls nicht das alles klärende schottische Breitschwert zu sein.

Es gab noch einige weitere Fragen, doch die Einschätzung blieb die gleiche. Götz, der die Chancenverteilung eigentlich nicht in Zahlen ausdrücken wollte, erklärte den Ratsmitgliedern in Übereinstimmung mit seinem Kollegen Krämer dann doch, dass die Chancen gegen Null gingen.

Trotz dieser doch eher deutlichen Sachlage vertagte der Rat mehrheitlich auf Vorschlag der CDU die Entscheidung zur Berufung. Michael Till (CDU) und andere Fraktionsmitglieder machten klar, dass sie sich Zeit lassen wollten, um die Situation genau prüfen zu können. Die Frist zur Berufung läuft noch bis 26. September und es müsse nur ein formloser Antrag zur Berufungszulassung gestellt werden. Alles andere könne der Rat in den folgenden Wochen klären, betonten die Anwälte Krämer und Götz.

Durchaus Erfreuliches für die Ratsmitglieder ergab ein Gutachten zum Untreueproblem. Wurde dem Gremium in diesem Fall doch strafrechtliche Irrelevanz zugestanden.

Anders sieht es für den Bürgermeister aus. Seine Kontrollfunktion bedinge ein Risiko für einen Untreuevorwurf. Dabei müsse er, so das Gutachten von Anwalt Roger Roth, bei Entscheidungen, die ein Schadensersatzrisiko in sich bergen, Widerspruch einlegen, um sich nicht der Untreue schuldig zu machen. Falls sich der Gemeinderat im Folgenden über den Widerspruch hinwegsetze, sei der Bürgermeister dann sozusagen aus dem Schneider.

Ganz anders, nämlich fast schon harmonisch, verlief die Abstimmung zur Auftragsvergabe für die Asphaltarbeiten zum Bau des gemeinsamen Fuß- und Radweges entlang der L 630 in Richtung Schwetzingen. Von allen Fraktionen wurde das rund 86 000 Euro teure Projekt begrüßt, das die Gemeinde gemeinsam mit der Stadt Schwetzingen und dem Regierungspräsidium Karlsruhe stemmt. Brühl übernimmt dabei genauso wie die Nachbarstadt Schwetzingen 32 000 Euro und das Regierungspräsidium 22 000 Euro.

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