Region Heidelberg

Verpackungssteuer auch in der Region?

Die meisten Städte und Gemeinden erteilen der Idee eine Absage. Eine Kommune jedoch lässt sich ein Hintertürchen offen.

09.06.2023 UPDATE: 09.06.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 42 Sekunden
Eine Steuer auf Einwegverpackungen, wie 
etwa Coffee-to-Go-Becher, ist vorerst in der Region kein Thema. Symbolfoto: H. Kaiser

Region Heidelberg. (cm) Kommt auch in den Städten und Gemeinden eine Einweg-Verpackungssteuer? Bekanntlich hatte das Bundesverwaltungsgericht unlängst entschieden: Tübingen darf eine Sondersteuer auf Einwegverpackungen und -geschirr erheben. Aktuell sind dies 50 Cent pro Einweg-Verpackung und 20 Cent pro Besteckstück. Damit haben auch alle anderen Kommunen dieses Recht. In Heidelberg gibt es bereits erste Überlegungen, eine solche Abgabe nach Tübinger Modell in die Haushaltsberatungen einzubringen. Die SPD will einen Antrag einreichen, Grüne und CDU sehen weiteren Klärungsbedarf. Und wie sieht es in der Region aus?

Die RNZ fragte in den sechs größten Städten und Gemeinden im Heidelberger Umland nach. Fünf davon winken ab. "Derzeit gehen wir nicht davon aus, dass wir eine solche Steuer seitens der Verwaltung einführen möchten", erklärt Leimens Stadtsprecher Michael Ullrich. "Meines Wissens haben wir in Leimen relativ viele To-go-Gastronomen" oder solche, die zudem noch To-go-Essen anbieten müssen zum Überleben." Ob man diese besteuern möchte, sollte vom Gemeinderat festgelegt werden.

"In Eppelheim ist das bisher überhaupt kein Thema", betont Stadtsprecherin Annette Zietsch. "Es gibt aktuell auf der Kämmereiseite weder Pläne noch Überlegungen."

Auch Petra Polte erklärt für Neckargemünd, dass "aktuell keine Überlegungen bestehen, eine Verpackungssteuer einzuführen".

"In Dossenheim gibt es solche Überlegungen derzeit nicht und wird es mutmaßlich auch künftig nicht geben", meint auch die dortige Rathaussprecherin Mareike de Raaf.

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In Nußloch erklärt zwar auch Susanne Einsele von der Gemeindeverwaltung, dass es "aktuell noch keine konkreten Überlegungen zur Einführung einer Verpackungssteuer" gebe – dies auch vor dem Hintergrund, dass man bis zum Urteil von der Unrechtmäßigkeit der Verpackungssteuer ausgegangen sei. Folglich gebe es aktuell weder Überlegungen noch Pläne zur Einführung. Die Gemeinde habe aber unabhängig von der Diskussion um die Verpackungssteuer bereits 2021 und 2022 versucht, gemeinsam mit der in Nußloch ansässigen Gastronomie ein einheitliches Mehrwegsystem einzuführen.

"Dies hätte es den Kunden erleichtert, Mehrwegbecher und -behälter in verschiedenen Geschäften in Nußloch abzugeben", erklärt Einsele. "Leider gelang es auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Betriebe an Behälter, Becher und den finanziellen Rahmen nicht, sich auf ein Pfandsystem zu einigen." Auch die Idee eines gemeindeeigenen "Nußlocher Bechers" sei nach vertiefter Prüfung verworfen worden.

Da seit diesem Jahr die "Mehrwegpflicht" für Speisen und Getränke zum Mitnehmen gilt und die Betriebe dadurch eine Mehrwegalternative anbieten müssen, gehe die Verwaltung davon aus, dass die Betriebe zwischenzeitlich für sich geeignete Lösungen gefunden haben.

Lediglich die Gemeinde Sandhausen hält sich ein Hintertürchen offen und erteilt einer Verpackungssteuer nicht gleich eine Absage. "Wir haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Interesse zur Kenntnis genommen und werden die weiteren kommunalen Entwicklungen in Hinblick auf die Verpackungssteuer beobachten", erklärt Gemeindesprecher Jochen Denker.

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