Bestpreisklauseln für Hotels bei Buchungsportalen unzulässig
Tausende Hotels im Überblick, mit Fotos und Gäste-Bewertungen - das bieten Internet-Plattformen wie Booking.com. Was nicht allen Nutzern klar sein dürfte: Diesen Service zahlen sie beim Zimmerpreis mit.

Karlsruhe (dpa) - Hotels, die sich auf Buchungsportalen wie Booking.com präsentieren, können ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite ungestraft günstiger anbieten.
Der Kartellsenat des



