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Bestpreisklauseln für Hotels bei Buchungsportalen unzulässig

Tausende Hotels im Überblick, mit Fotos und Gäste-Bewertungen - das bieten Internet-Plattformen wie Booking.com. Was nicht allen Nutzern klar sein dürfte: Diesen Service zahlen sie beim Zimmerpreis mit.

18.05.2021 UPDATE: 18.05.2021 19:23 Uhr 2 Minuten, 39 Sekunden
Booking.com
Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen. Foto: Fabian Sommer/dpa

Karlsruhe (dpa) - Hotels, die sich auf Buchungsportalen wie Booking.com präsentieren, können ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite ungestraft günstiger anbieten.

Der Kartellsenat des