Plus Wegen eines Formfehlers

EuGH kippt deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage

Die Bundesregierung hat das nationale Leistungsschutzrecht für Presseverlage 2013 nicht vorab der EU-Kommission vorgelegt. Das war ein Fehler, der das Gesetz unwirksam macht. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen, der noch auf sich warten lässt.

12.09.2019 UPDATE: 12.09.2019 13:23 Uhr 2 Minuten, 9 Sekunden
EuGH Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage gekippt. Foto: Arne Immanuel Bänsch

Luxemburg (dpa) - Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden.

Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte, wie die Richter feststellten. Suchmaschinen wie Google können damit vorerst wieder Fragmente aus Medieninhalten anzeigen, ohne dafür zu

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