Plus DIHK skeptisch

Pflicht zum Insolvenzantrag wird weiter ausgesetzt

In der Corona-Krise bekommen überschuldete Firmen Luft: Mit einer weiteren Lockerung des Insolvenzrechts will der Bund eine Pleitewelle verhindern. Der Industrie- und Handelskammertag befürchtet jedoch, dass die Regelung zu Lasten anderer Unternehmen gehen könnte.

18.09.2020 UPDATE: 18.09.2020 14:48 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Geschäftsaufgabe
Die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Foto: Martin Gerten/dpa

Berlin (dpa) - Angesichts der weiter angespannten Lage vieler Unternehmen in der Corona-Krise hat der Bundestag das Insolvenzrecht weiter gelockert.

Nach einem Beschluss vom Donnerstagabend