Plus DIHK skeptisch

Pflicht zum Insolvenzantrag wird weiter ausgesetzt

In der Corona-Krise bekommen überschuldete Firmen Luft: Mit einer weiteren Lockerung des Insolvenzrechts will der Bund eine Pleitewelle verhindern. Der Industrie- und Handelskammertag befürchtet jedoch, dass die Regelung zu Lasten anderer Unternehmen gehen könnte.

18.09.2020 UPDATE: 18.09.2020 14:48 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Geschäftsaufgabe
Die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Foto: Martin Gerten/dpa

Berlin (dpa) - Angesichts der weiter angespannten Lage vieler Unternehmen in der Corona-Krise hat der Bundestag das Insolvenzrecht weiter gelockert.

Nach einem Beschluss vom Donnerstagabend wird in Fällen der Überschuldung die Antragspflicht bis Jahresende ausgesetzt. Das soll in Bedrängnis geratenen Firmen weiterhin Luft verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen und

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