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SAP

Gewerkschaft attackiert SAP-Personalchef

Nach einem gelöschten Newsletter an tausende Mitarbeiter erheben Arbeitnehmervertreter massive Vorwürfe

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10.03.2020, 20:00 Uhr

Die Firmenzentrale von SAP in Walldorf: Dort sorgt erneut eine Massen-Email an tausende Empfänger für Ärger. Foto: dpa

Von Barbara Klauß

Walldorf. Im Fall einer gelöschten Massen-E-Mail an SAP-Mitarbeiter erhebt die zuständige Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) massive Vorwürfe gegen führende Mitarbeiter des Walldorfer Softwarekonzerns. In einem Brief, den die CGM am Dienstag an den Aufsichtsratsvorsitzenden Hasso Plattner und den Co-Vorstandsvorsitzenden Christian Klein schickte, ist die Rede von einem Verstoß gegen geltendes Datenschutz- und Telekommunikationsrecht. Zudem würden Betriebsräte und Gewerkschaft in ihrer Betätigungsfreiheit eingeschränkt.

Zudem hat ein Betriebsratsmitglied der CGM zufolge Strafanzeige gegen den Personalleiter in Deutschland, Cawa Younosi, erstattet. Gegenstand laut Gewerkschaft: Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses in mehreren tausend Fällen; Anstiftung zur Durchführung von Straftaten (aus Sicht der CGM das Löschen der E-Mail) sowie Behinderung und Störung von gewerkschaftlicher Kommunikation, außerdem Verletzung der Meinungsfreiheit und Behinderung der Betriebsratsarbeit.

Eine Bestätigung der zuständigen Staatsanwaltschaft lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Auch SAP äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorfall.

Es geht um einen sogenannten Newsletter einer SAP-Betriebsratsliste, für den Martin Gerhardt, Leiter der Rechtsabteilung der CGM, verantwortlich zeichnet. Dieser Newsletter wurde am 4. März per E-Mail an tausende SAP-Mitarbeiter verschickt – und anschließend offenbar auf Anweisung der Geschäftsleitung gelöscht.

Thema dieses Newsletters ist unter anderem der Fall des Betriebsratsmitglieds, dem im Sommer vergangenen Jahres wegen genau solcher Massen-Emails außerordentlich und fristlos gekündigt worden war. Ihm hatte der Konzern damals zum Teil unwahre und diffamierende Behauptungen vorgeworfen. Inzwischen hat sich SAP bei einer Güterichterverhandlung mit dem Betroffenen geeinigt. "Die Vorwürfe konnten ausgeräumt werden", erklärte eine Gerichtssprecherin Anfang des Jahres. Über den Inhalt der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart. Der Betroffene ist aus dem Betriebsrat zurückgetreten und nicht mehr bei SAP.

Den Newsletter seiner ehemaligen Liste gibt es allerdings noch immer. Dort hieß es am 4. März: Aufgrund des Hinweises, dass die Vorwürfe ausgeräumt seien, betrachte man nicht nur den gekündigten Listenführer, sondern auch die Liste als rehabilitiert. Mit einem nachgerückten Kollegen sei für Kontinuität gesorgt, er werde die Arbeit seines Vorgängers fortsetzen. Und selbstverständlich halte die Gruppe an den Vorwürfen in den Artikeln fest, die zur Kündigung des Listenführers im vergangenen Sommer geführt hatten. "Wir haben nichts zurückzunehmen."

Für Verantwortliche bei SAP offensichtlich ein Affront. Wieder würden E-Mails mit verzerrenden Behauptungen verschickt, heißt es aus dem Umfeld des Unternehmens. Wieder würden Leute angegriffen. Der Konzern habe das so nicht stehen lassen können. Zumal sich die Behauptungen außerhalb des geltenden Rechts bewege und die Verfasser sich nicht an die Stillschweige-Vereinbarung nach der gerichtlichen Einigung gehalten hätten.

Die Gewerkschaft CGM hingegen sieht durch das Löschen dieser Mail den Glauben der Mitarbeiter in die Vertraulichkeit des Mailverkehrs massiv erschüttert, wie es in dem Brief heißt, den der Leiter der CGM-Rechtsabteilung unterschrieben hat. Zudem ist die Rede von einer angeblichen Drohung.

Mit Blick auf das im Sommer gekündigte Betriebsratsmitglied schreibt die CGM: "Uns erschließt sich angesichts des Verlaufs und des Ausgangs nicht, welches Interesse aufseiten des Unternehmens an einem erneuten gleichgelagerten Fall bestehen soll." Die Gewerkschaft jedoch, fügt Gerhardt hinzu, scheue sich nicht davor, grundlegende Gewerkschaftsrechte gerichtlich durchzusetzen.

Update: Dienstag, 10. März 2020, 20 Uhr


SAP soll Nachricht einer Betriebsratsliste gelöscht haben - Verzerrende Behauptungen aufgestellt?

Von Barbara Klauß

Walldorf. Nach der Aufregung um die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds im vergangenen Jahr gibt es bei SAP erneut Ärger um einen Newsletter, der massenhaft per Email an Mitarbeiter verschickt worden ist. Angeblich hat der Softwarekonzern eine E-Mail gelöscht, die von einer Betriebsratsliste an Tausende Empfänger innerhalb des Unternehmens ging.

Weder der Konzern noch der Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft äußerten sich am Montag offiziell zu diesen Vorwürfen. Doch steht der Vorgang offensichtlich im Zusammenhang mit der Kündigung eines SAP-Betriebsratsmitglieds im vergangenen Sommer.

Verschickt wurde die Email, um die es nun geht, von der ehemaligen Liste des Betroffenen, der inzwischen allerdings nicht mehr bei SAP ist. Sein Fall ist Gegenstand des Schreibens. Die Darstellung, so ist aus dem Umfeld des Unternehmens zu hören, habe Behauptungen enthalten, die verzerrend gewesen seien und sich außerhalb des geltenden Rechts bewegt hätten. SAP habe das so nicht stehenlassen wollen. Zumal nach einer Einigung bei Gericht Stillschweigen beider Parteien vereinbart worden war.

Anfang August hatte der Walldorfer Softwarekonzern das Betriebsratsmitglied außerordentlich und fristlos entlassen, obwohl Arbeitnehmervertreter einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Grund waren Massen-Emails, die er regelmäßig an eine Vielzahl von SAP-Mitarbeitern verschickt hatte und die laut Arbeitgeber zum Teil unwahre und diffamierende Äußerungen enthielten. Damit soll der Betriebsfrieden gestört worden sein.

Der Betroffene klagte vor dem Mannheimer Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung. Die zuständige Richterin regte aufgrund der Komplexität des Falls eine außergerichtliche Einigung an. SAP und der Betroffene verständigten sich schließlich auf eine Güterichterverhandlung, bei der die beiden Parteien im Januar eine gemeinsame Lösung fanden. Über die Inhalte wurde Stillschweigen vereinbart. Kurz nach der Einigung trat der Gekündigte von seinem Posten in Betriebsrat zurück.

Die Email, die nun von seiner ehemaligen Liste verschickt worden ist, werten Verantwortliche bei SAP offenbar als Art Fortsetzung seiner Tätigkeit. Wieder würde eine Email mit ähnlichen Inhalten an Tausende Empfänger verschickt, wieder würden Leute angegriffen, heißt es aus dem Umfeld des Konzerns.

Andere im Unternehmen sehen im Löschen der Email hingegen einen Rechtsbruch und sprechen davon, dass das Vertrauen der Mitarbeiter durch solche Vorgänge erschüttert werde.

Massenmails an große Verteiler sind bei SAP durchaus üblich – und vom Arbeitgeber erlaubt. Auch andere Betriebsratslisten nutzen diese Möglichkeit, um Abonnenten ihrer sogenannten Newsletter regelmäßig über Dinge zu informieren, die ihnen wichtig erscheinen.

Ganz generell, meint der Heidelberger Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Eckert, sei es nicht ohne Weiteres zulässig, über den internen Emailverteiler des Arbeitgebers Newsletter oder allgemeine Dinge zu versenden – es sei denn, es gebe eine interne Vereinbarung hierzu. Verstoße der Inhalt einer E-Mail gegen eine solche Vereinbarung, so der Arbeitsrechtler, müsse der Arbeitgeber das vermutlich nicht hinnehmen.

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