"Herbe Enttäuschung"

Bundesgerichtshof billigt Bettensteuer

Die Hoteliers auch in Heidelberg lehnen solche Abgabe weiter strikt ab.

17.05.2022 UPDATE: 18.05.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 2 Sekunden
Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Kommunen eine Bettensteuer erheben. Foto: dpa

Karlsruhe/Heidelberg. (kla/dpa) Als "herbe Enttäuschung" hat Melanie von Görtz vom Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bettensteuer bezeichnet: Demnach dürfen Übernachtungsgäste von Städten und Gemeinden auch künftig über eine solche Steuer zur Kasse gebeten werden. Die Karlsruher Richterinnen und Richter halten sogar eine Ausweitung der Abgabe auf Geschäftsreisende für rechtlich möglich, wie sie mitteilten. Damit blieben Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Freiburg, Hamburg und Bremen ohne Erfolg. (Az. 1 BvR 2868/15 u.a.)

Die Branche zeigte sich enttäuscht: "Die Entscheidung versetzt der Hotellerie einen weiteren Tiefschlag in dieser ohnehin immer noch besonders schweren Zeit", erklärte etwa die Geschäftsführerin des DEHOGA in Heidelberg, Melanie von Görtz. Das Gastgewerbe leide noch stark unter den Folgen der Pandemie und nicht zuletzt darunter, dass Fachkräfte nach den langen Lockdowns nicht in die Betriebe zurückgekehrt seien.

Eine Bettensteuer lehnt der Verband auch in der Region strikt ab. Von Görtz begründete das auch damit, dass die Eintreibung der Bettensteuer, bei der zwischen privat und geschäftlich reisenden Gästen unterschieden werden muss, in keinem Verhältnis zu den Einnahmen der Kommunen stünden. Zumal diese die Steuer nicht selbst eintreiben, sondern das – inklusive der Kosten und des Ärgers mit den Gästen, wie von Görtz sagte – den Hoteliers und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überließen. Die Richter allerdings sehen die Hotels durch den zusätzlichen Aufwand "nicht übermäßig" belastet, die Mitwirkung sei zumutbar, erklärten sie am Dienstag.

Die Stadt Freiburg begrüßte die Entscheidung. Damit herrsche endlich Rechtssicherheit, sagte Finanzbürgermeister Stefan Breiter. Die kommunale Steuer wurde dort 2013 beschlossen und wird seit 2014 erhoben. Der Stadt spülte sie seitdem eigenen Angaben zufolge rund 19 Millionen Euro in die Kasse.

"Alles, was den Kommunen Spielräume ermöglicht, freut uns", sagte auch Susanne Nusser, Finanzdezernentin beim Städtetag Baden-Württemberg. Sie gehe davon aus, dass nun weitere Städte dazu übergehen werden, eine solche Abgabe zu erheben. Bundesweit werden Bettensteuern in Dutzenden Kommunen erhoben. In der Regel werden pro Person und Nacht um fünf Prozent des Übernachtungspreises fällig.

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Nicht so in Heidelberg: Die Stadt habe eine "bessere Lösung" gefunden, meint Melanie von Görtz. Das Konzept aus dem Jahr 2017 beinhaltete unter anderem eine einmalige Spende der Hoteliers an Heidelberg Marketing, zudem eine Erhöhung des damaligen Kombitickets für die Bergbahn und den Eintritt ins Schloss. Das setze direkt bei den Menschen an, die die touristische Infrastruktur der Stadt nutzten, so die DEHOGA-Geschäftsführerin.

Hintergrund der Bettensteuern ist, dass Hotels zuvor bei der Umsatzsteuer entlastet wurden: 2010 sank der Steuersatz von 19 auf 7 Prozent. Die Bettensteuern sind eine Reaktion der klammen Kommunen. Die Hotelbranche hatte sich dagegen von Anfang an heftig gewehrt.

Nun appellierte die Heidelberger DEHOGA-Geschäftsführerin an die Kommunen, "dass sie das Urteil nicht als Ermunterung verstehen, jetzt wieder über die Einführung von Bettensteuern nachzudenken oder bereits begonnene Entscheidungsprozesse wieder aufzunehmen". Sie verwies auf die Belastungen: Neben Corona und Fachkräftemangel nun noch neue Probleme durch den Ukraine-Krieg und die Kostensteigerungen für Energie und Lebensmittel. Zudem seien nicht nur in Heidelberg und Mannheim zahlreiche neue Hotels entstanden oder gerade im Entstehen. "Das erhöht den Druck insbesondere auf die privat geführten Hotels,", so von Görtz. "Zusätzliche Bettensteuern sind von unseren Betrieben schlicht nicht zu verkraften."

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