Bettensteuern für Hotelgäste sind mit Grundgesetz vereinbar
Vorreiter war Köln, viele haben es nachgemacht: Dutzende Städte verlangen von Reisenden eine Extra-Abgabe auf Übernachtungen. Ist das rechtens? Karlsruhe hat nun eine Entscheidung gefällt.

Karlsruhe (dpa) - Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen. Die örtlichen Abgaben seien mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.
Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats wiesen Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurück. (Az. 1 BvR 2868/15
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