Von Barbara Klauß
Walldorf/Mannheim. Im Verfahren wegen eines gekündigten Betriebsratsmitglieds hat sich SAP für eine außergerichtliche Einigung ausgesprochen. Das geht aus einem Schreiben an das Arbeitsgericht Mannheim hervor. Einer Fortführung der Verhandlung zunächst im Rahmen einer Mediation beziehungsweise vor einem Güterichter "können wir ausdrücklich zustimmen", heißt es in dem Schriftsatz ans Gericht. Dieses hat nun die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), die den Gekündigten vertritt, bis zum kommenden Montag um eine Stellungnahme gebeten.
In dem Rechtsstreit geht es um die Klage auf Wiedereinstellung eines SAP-Betriebsratsmitglieds. Anfang August war ihm außerordentlich und fristlos gekündigt worden. Der Walldorfer Softwarekonzern begründet das damit, dass das Betriebsratsmitglied mit Massen-E-Mails an SAP-Mitarbeiter, so genannten Newslettern, die zum Teil unwahre und aggressive Äußerungen enthalten haben sollen, den Betriebsfrieden gestört habe. Bei einem Gütetermin vor dem Mannheimer Arbeitsgericht Mitte Oktober sprach die Rechtsanwältin Barbara Reinhard, die SAP vertritt, von polemischen, diffamierenden und ehrverletzenden Äußerungen.
Die Gewerkschaft CGM erkennt in den verschickten Newslettern keinen Grund für eine Kündigung. "Mit Kritik muss ein Unternehmen umgehen können - auch wenn sie pointiert formuliert ist", erklärte der Rechtssekretär der CGM, Martin Gerhardt, vor Gericht. Es könne nicht sein, dass ein Unternehmen die Kommunikation zwischen Betriebsrat und Mitarbeitern kontrolliere.
Bei diesem Termin hatte die Vorsitzende Richterin Claudia Fath eine außergerichtliche Einigung angeregt und den Parteien zwei Wochen Zeit gegeben, sich zu diesem Vorschlag zu äußern.
Bereits im Gerichtssaal hatten sowohl SAP als auch die CGM Bereitschaft signalisiert. Entsprechend teilte Gerhardt nun auf Anfrage mit: "Wir stehen einer möglichen Mediation ebenfalls offen gegenüber." Allerdings müsse für deren Dauer sichergestellt sein, dass das gekündigte Betriebsratsmitglied, das seit mehreren Monaten kein Gehalt erhalte, von SAP wirtschaftlich abgesichert werde. "Eine mögliche Mediation würde die Verfahrensdauer um einige Monate verlängern, sodass sich die Frage stellt, wie er in dieser Zeit seinen Lebensunterhalt sichern kann", so Gerhardt.
Beim Gütetermin hatte Arbeitsrichterin Fath den Fall als außergewöhnlich beschrieben und von einem "schwierigen Spannungsfeld" gesprochen. Natürlich, hatte sie erklärt, dürfe ein Betriebsrat den Arbeitgeber kritisieren, auch pointiert. Andererseits könne man es dabei auch übertreiben. Noch, sagte sie Mitte Oktober, habe sie sich keine Meinung gebildet. Für den Ausgang der Klage auf Wiedereinstellung sprach sie von einer 50:50-Chance.