Arbeitgeber dürfen nicht nach Impfstatus fragen
Nur einzelne Berufsgruppen müssen dazu Angaben machen. Südwestmetall fordert ein Auskunftsrecht.

Von Barbara Klauß
Heidelberg. Wer in Baden-Württemberg im Restaurant essen will, muss beweisen, dass er oder sie gegen Covid 19 geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Derjenige, der das Essen an den Tisch bringt, muss nichts von alledem. Warum ist das so? Fragen und Antworten zum Impfen und Testen am Arbeitsplatz.
Warum gelten für
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+