BGH bestätigt Höchststrafe für NSU-Terroristin Zschäpe
2011 kam ans Licht, dass drei Rechtsextreme jahrelang mordend durch Deutschland ziehen konnten. Fast zehn Jahre später schließt der Bundesgerichtshof die strafrechtliche Aufarbeitung weitgehend ab.
Karlsruhe (dpa) - Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe entgeht nicht der Höchststrafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung der 46-Jährigen als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds".
Damit bleibt es bei der Strafe, die das Oberlandesgericht (OLG) München 2018 verhängt hatte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere
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