Plus Afghanistan-Einsatz

Bundeswehr-Evakuierung muss nachträglich beschlossen werden

Normalerweise darf kein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr ohne Zustimmung des Bundestags stattfinden. Der Evakuierungseinsatz in Afghanistan ist eine Ausnahme. Dennoch muss eine Rechtsgrundlage her.

18.08.2021 UPDATE: 18.08.2021 03:38 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden
Kramp-Karrenbauer und Maas
Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Bundesministerin der Verteidigung, und Heiko Maas (SPD), Außenminister, geben eine Pressekonferenz zu den Evakuierungsmaßnahmen am Flughafen der afghanischen Hauptstadt Kabul im Auswärtigen Amt. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will heute den Mandats-Entwurf für den bereits laufenden Evakuierungseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan beschließen.

Damit will das Kabinett nachträglich die rechtliche Grundlage für die Mission schaffen, der aber nächste Woche noch der Bundestags zustimmen muss. Der Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht den Einsatz von bis zu 600

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