Die Gänse im Neckargemünder Naturbad beschäftigten nun das Landgericht
Der Schadenersatz-Prozess um das Naturbad wurde gestern mit der Befragung des Schwimmmeisters fortgesetzt - Die Stadt fordert 1,066 Millionen Euro Schadenersatz
Akribisch befragten die Vertreter der Beklagten den Schwimmmeister: Wieviel Wasser wird abgelassen, welche Menge Frischwasser wird in welchem Zeitraum zugeführt, wird alles sorgfältig dokumentiert, wird Buch geführt? "Einmal im Monat wird der Bodenablauf geöffnet und gereinigt", stellte der Schwimmmeister klar. Oder bei Bedarf. Das war eine strittige Frage. Wie genau wird das alles praktiziert, welche Handgriffe sind notwendig, was steht in der Betriebsanleitung? Für die Verteidiger der Beklagten war vieles zu vage, zu widersprüchlich, für den Anwalt der Stadt Neckargemünd alles schon mehrmals geklärt und erläutert. Die Zufuhrmengen an Frischwasser waren umstritten, weil an der Wasseruhr auch die fünf "Freilandduschen" angeschlossen sind und so keine exakte Wassermenge gemessen werden kann.
Richter Dr. Ullrich Kühne musste mehrfach auf die Sitzungsführung der Kammer verwiesen. Wer darf befragen, sind die Fragen statthaft? Über die Frage nach der Dokumentation der Reinigungsvorgänge konnte nur zögerlich Auskunft gegeben werden: Die letzten zwei Jahre sind vorhanden, zuvor werden wahrscheinlich keine Unterlagen mehr vorhanden sein.
Wie läuft eine Schließung des Bades ab? Die Parameter werden durch ein Institut gemessen. Bei Überschreitung der Grenzwerte übernehmen die Vorgesetzten bei der Stadt die Entscheidung. "Das geschieht dann telefonisch oder per E-Mail", so der Schwimmmeister.
Und die Verkotung durch die Gänse? Der Kot werde am Beckenrand abgetragen und in den Rasen gespritzt. Etwa zehn Mal in der letzten Saison musste auch "vergrämt" werden, was soviel heißt wie mit Schreckschusspistole oder Klatschen die ungebetenen Besucher verscheuchen.



