Waibstadt-Daisbach

Bebauung muss Waldabstand einhalten

Neue Informationen zum geplanten Wohnprojekt in der Daisbachtalstraße 95. Die Entscheidung liegt jetzt beim Investor.

28.03.2023 UPDATE: 28.03.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden
30 Meter Abstand zum Wald müssten eingehalten werden, sollte der Projektentwickler sein Vorhaben verwirklichen wollen. In der Planung ist der Abstand aber zu gering. Foto: Glasbrenner

Waibstadt-Daisbach. (wig) Die geplante Neubebauung des Areals Daisbachtalstraße 95, auch Villa Seidel genannt (wir berichteten mehrfach), war auch in den vergangenen Sitzungen des Ortschafts- und des Gemeinderats wieder ein Thema. 20 Interessierte fanden sich allein im Zuhörerraum des Rathauses in Daisbach ein, und auch in der Sitzung des Gemeinderats in Waibstadt gab es Fragen dazu.

So wollte eine Zuhörerin wissen, was der aktuelle Stand des Großprojekts und was bei einem internen Behördentermin zum Thema Waldabstand herausgekommen sei. Hierzu führte Bürgermeister Joachim Locher aus, dass in der Besprechung mit Vertretern des Investors, des Kreisforstamts und des Baurechtsamts die Rechtsauffassung dieser Fachbehörden gehört werden sollte.

Denn dieses Thema sei zentraler Punkt in bisherigen Sitzungen, Besprechungen und auch in der Bevölkerung gewesen. "Es ist wichtig, die Rechtslage abschließend zu klären, da mit Klagen zu rechnen ist, falls die Abstände nicht eingehalten werden", sagte der Bürgermeister.

Zwar könne durch Festsetzung im Bebauungsplan der Waldabstand verringert werden, die Gemeinde würde aber keiner Abweichung zustimmen, da dies haftungsrechtliche Probleme mit sich bringen würde. Stürzt beispielsweise ein Baum auf ein Haus, könnte die Stadt verklagt werden.

Seitens der Projektentwickler wiederum seien die Abstände maßgeblich für die Bebaubarkeit des Grundstücks. Nach der Landesbauordnung gibt es Ausnahmemöglichkeiten, auf die der Investor immer gehofft hatte.

Im Behördengespräch habe die Untere Forstbehörde aber eindeutig festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind. "Sowohl Forstbehörde als auch Baurechtsamt gehen deshalb davon aus, dass eine Ausnahme nicht rechtmäßig wäre und eine entsprechende Festsetzung in einem Bebauungsplan einen Abwägungsfehler darstellen könnte", sagte Locher.

Der Baumbestand vor Ort habe bereits eine Höhe erreicht, die den vollen Waldabstand von 30 Metern erfordere. Locher stellte fest, dass nun die Entscheidung des Investors fallen müsse, ob das Projekt unter diesen Voraussetzungen mit Einhaltung des Waldabstandes notfalls mit einer kleineren Bebauung umgesetzt werden kann.

Ob es dann zu einer höheren Bebauung komme, wollte die Zuhörerin wissen. In zurückliegenden Bebauungsvarianten haben Gemeinde- und Ortschaftsrat eine höhere Geschossigkeit abgelehnt, sagte Locher. Eventuelle neue Vorschläge des Projektentwicklers seien nun abzuwarten.

Ort des Geschehens

Stadträtin Martina Sigmann meinte, dass die entstandenen Verstimmungen zwischen Daisbach und Waibstadt hätten vermieden werden können, wenn diese Informationen früher bekannt gewesen wären.

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