Die meisten Geschädigten der Eppinger Schlammflut bleiben außen vor

Land legt zwar ein Hilfsprogramm aus ELR-Mitteln auf. Doch weil die Eppinger Nordstadt im ELR-Programm ist, fließt dorthin kein weiteres Geld

26.07.2016 UPDATE: 27.07.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden

Anwohner und Feuerwehren hatten auch in Eppingen alle Hände voll zu tun, die Schlammmassen zu beseitigen. Fotos: Michael Endres

Eppingen. (guz) Das Ministerium Ländlicher Raum hat den Gemeinden zur Milderung der Unwetterschäden eine rasche Unterstützung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angeboten. Theoretisch profitieren davon auch Geschädigte der Schlammflut in Eppingen. Aber eben nur theoretisch, denn weil die Nordstadt bereits ins ELR-Förderprogramm eingebunden und eine Doppelförderung nicht zulässig ist, schauen die dortigen Überschwemmungsopfer nun in die Röhre.

Das Land schafft für das Hilfsprogramm keinen neuen Fördertopf, sondern verwendet die vergleichsweise begrenzten ELR-Rückflussmittel zur Finanzierung. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze: Schäden unter 5000 Euro sind nicht zuwendungsfähig. Auch Aufräumarbeiten, Personal- und Maschinenkosten werden nicht gefördert.

Eine Förderung aus der Sonderlinie "Unwetterhilfe" können Gemeinden in Anspruch nehmen, die ab dem 28. Mai über die Landratsämter dem Innenministerium als von Starkregen und Unwettern betroffene Gemeinden gemeldet wurden. Hierzu gehört auch Eppingen.

In den vier Förderschwerpunkten Wohnen (Modernisierung, keine Einrichtung), Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen können private, gewerbliche und kommunale Investitionen bezuschusst werden.

Für die Gesamtstadt Eppingen greifen die Schwerpunkte "Wohnen" für Privateigentümer zur Wohnungsmodernisierung, wobei das Land bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten übernimmt, und "Arbeiten" für Gewerbebetriebe, die mit bis zu zehn Prozent bezuschusst werden. Dies gilt allerdings nicht für Richen und die Eppinger Kernstadt, da beide aktuell als Sanierungsgebiet im ELR-Programm des Landes geführt werden - und gerade in der Nordstadt gab es die meisten und schwersten Schäden.

Daran hat nun die Gemeinderatsfraktion der Eppinger CDU harsche Kritik geübt. "Obwohl das Eppinger Sanierungsgebiet für die Innen- und Altstadt ausgewiesen ist, sollen die betroffenen Familien in der Nordstadt leer ausgehen. Da kann man keine Logik erkennen, wobei die Politiker immer wieder beteuern, dass sie die Betroffenen nicht im Regen stehen lassen und unbürokratisch helfen wollen", heißt es in einer Stellungnahme der Fraktion. Derartige Regelungen würden vom Bürger nicht verstanden. Vielmehr würden Geschädigte mit ihren Problemen alleine gelassen, kritisieren die Christdemokraten.

Fi Info: Anträge für Projekte, die über die Sonderlinie "Unwetterhilfe" gefördert werden, können bis zum 19. August gestellt werden. Infos und Formulare gibt es beim Bürgerservice im Eppinger Rathaus, Telefon 07262 / 9200. Bewilligungsstelle ist das RP Stuttgart, Referat 32, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart; Telefon 0711 / 90413211; E-Mail: barbara.niessen@rps.bwl.de.

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