Bewaffneter Drogendealer muss zwei Jahre ins Gefängnis
Bei einer Kontrolle hatte der 26-Jährige verkaufsfertiges Marihuana, viel Bargeld und einen Elektroschocker dabei

Sinsheim. (bju) Für mehrere Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz, die in den Jahren 2018 bis 2021 vorgefallen sind, musste sich ein 26-Jähriger vor den Schöffen im Amtsgericht verantworten. Bei einer Kontrolle in Sinsheim hatte er verkaufsfertig abgepackte Aluplomben mit Marihuana, 1164 Euro in bar und ein Elektroimpulsgerät, also einen Elektroschocker, dabei. Seit Februar sitzt er in Mannheim im Gefängnis.
Ihm zur Seite standen zwei Anwälte, die am Ende des Prozesses mit ihrer Forderung nach Freispruch und Rückgabe des beschlagnahmten Geldes keinen Erfolg hatten. Elf Taten verlas die Staatsanwältin und erwähnte dabei unter anderem, wie viel Gramm Drogen er dabei hatte. "Kein Verkauf, nur Besitz. Mein Mandant benötigte das Marihuana zum eigenen Konsum, der sich zwischen drei bis fünf Gramm bewegt", schickte ein Anwalt voraus. Das gefundene Geld sei mithilfe von Hilfsjobs gespart worden, um sich ein Smartphone zu kaufen.
Zu Beginn der Verhandlung versuchte Richterin Bärbel Hönes zunächst, sich ein Bild vom Lebenslauf des Angeklagten zu machen. Im Jahr 2016 war der gelernte Maler und sechsmonatige IT-Student nach Deutschland gekommen. Nach der Asylunterkunft im Fohlenweideweg war Rauenberg die nächste Station. Anschließend sei er mal "hier und da" gewesen, habe aber immer Rauenberg als Wohnsitz angegeben. Wie sich herausstellte, war die letzte Duldung im August 2018 für drei Monate verlängert worden. Er sei nicht süchtig, sagte der Angeklagte aus: "Ich brauche die Drogen, um besser schlafen zu können."
Ein 22-Jähriger aus Hoffenheim hatte vom Angeklagten 5,7 Gramm Marihuana für 40 Euro gekauft – so lautete dessen Aussage. Beide waren im Juni 2019 nach einem telefonischen Hinweis mit einer weiteren Gruppe am Verkehrsübungsplatz in Sinsheim kontrolliert worden. Dabei wurden beim Angeklagten mehr als zehn Gramm Marihuana verkaufsfertig im Rucksack sichergestellt.
Der Hauptbelastungszeuge, bei dem eine größere Menge Marihuana in seiner Wohnung entdeckt worden war und der daraufhin den Angeklagten anhand eines Bildes eindeutig als Verkäufer wiedererkannt hatte, verweigerte die Aussage – auch weil gegen ihn aktuell ein offener Haftbefehl vorliegt.
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Hartnäckig befragten die Anwälte die drei Polizisten, die den Angeklagten vernommen oder kontrolliert hatten. Dabei ging es um den Spitznamen des Angeklagten, um den Ablauf der Gesichtserkennung oder um die – laut Anwalt – falsche Behauptung des Zeugen vom Drogenkauf am Verkehrsübungsplatz. Sechs Taten wurden auf Anregung des Gerichts anschließend als unwesentliche Nebenstraftaten eingestellt.
Für die Staatsanwältin stellte sich die Sachlage als eindeutig dar. Als Asylbewerber sei er nie greifbar gewesen, aber wurde immer wieder bei Kontrollen der Polizei auffällig. "Nachvollziehbare Einkünfte sind nicht vorhanden", sagte die Staatsanwältin zu der gefundenen Geldsumme. Für sie sei der Angeklagte Überzeugungstäter, der sich illegal hier aufhält und permanent Drogen verkauft habe. Sie forderte ein Strafmaß von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Anders sahen die Anwälte die "zusammengebrochene Anklage". Der Marihuana-Besitz und der Eigenkonsum sowie der Besitz des Elektroschockers wurden vom Angeklagten eingeräumt. Die Zeugenaussagen seien aber teilweise haltlos, es blieben Zweifel.
Aus Sicht des Schöffengerichts lag ein gewerbsmäßiger Handel mit Drogen vor. "An diesem Gesamtbild ändern auch die Teil-Einstellungen nichts", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Schwerwiegend war, dass er neben den Drogen auch eine Waffe dabei hatte. Das Urteil des Schöffengerichts liegt noch über der Forderung der Staatsanwältin. Zwei Jahre ohne Bewährung und somit Aufrechterhaltung des Haftbefehls, verkündete Richterin Hönes abschließend.



