Schlossmauer soll noch 2019 saniert werden
Teile der Schlossmauer sind im Dezember eingestürzt - Schuld war wohl der Wasserdruck - Jetzt sind Entwässerungsbohrungen geplant

Weil Teile der Schlossmauer im Dezember eingestürzt sind, soll diese noch in diesem Jahr saniert werden. Foto: Falk-Stéphane Dezort
Bad Rappenau-Heinsheim. (fsd) Nachdem die Stützwand aus Natursteinmauerwerk am Schloss Heinsheim im zurückliegenden Dezember zu Teilen eingestürzt war und die oberhalb verlaufende Neckarstraße halbseitig gesperrt ist, arbeitet die Stadt mit Hochdruck an der Sanierung. Noch 2019 sollen die Arbeiten ausgeschrieben, vergeben und begonnen werden. Im Gemeinderat wurden jetzt mehrheitlich die Planungsleistungen an das Büro Weber-Ingenieure aus Pforzheim vergeben. Ebenso stimmte das Gremium mit 25 Ja-Stimmen den geschätzten Ausgaben in Höhe von rund 380.000 Euro zu.
Auf einer Länge von 105 Metern und 2,90 Meter Höhe soll die denkmalgeschützte Wand umfangreich saniert und neu gestützt werden. Dafür befindet sich die Stadt bereits im engen Austausch mit dem Denkmalamt in Stuttgart.
Um eine dauerhafte Standfestigkeit der Mauer zu erreichen, sehen erste Planungen eine Vernagelung mit Bodennägeln vor. Diese reichen fünf Meter ins Gemäuer und sollen mit einem Abstand von 1,5 Metern eingebaut werden. Die Nägel würden allerdings bis in den Kanal- und Leitungsbereich gehen, erklärte Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder. Eventuell müsse man hier noch nach einer Alternative suchen.
Wie er dem Gemeinderat weiter erklärte, müssen zusätzlich Hohlräume der Trockenmauer und Steinschüttung verpresst werden. Damit sich in der Mauer kein Wasserdruck aufbauen kann, werden Entwässerungsbohrungen hergestellt.
Der Wasserdruck wurde auch als Schadensursache ausgemacht. Durch die dichte vorderste Schale könne sich im rückwärtigen Bereich Wasserdruck aufgebaut haben. Dieser könne aus dem Hangwasser des im weiteren Verlauf stark ansteigenden Geländes entstehen, führte Haffelder aus. Zusätzlich sorgte der Verkehr auf der Neckarstraße für Bewegung und Verformung der Steinschüttung.
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Doch ob die Stadt am Ende alleine für die Sanierung aufkommt, konnte nicht abschließend geklärt werden. Es könnte auch sein, dass sich der Schlossherr an der Sanierung beteiligen muss. Dafür müssten allerdings noch Eigentumsverhältnis geklärt werden. Robin Müller (GAL) betonte, dass dies noch vor der Ausführung stattfinden solle. Zudem wollte er wissen, warum nicht der Eigentümer allein für die Sanierung aufkommt. Oberbürgermeister Sebastian Frei verwies darauf, dass oberhalb der Mauer eine öffentliche Straße verlaufe, die die Schäden mitverursacht hat. "Wenn wir durch unseren Betrieb Eigentum beschädigen, müssen wir es auch instandsetzen."



