Altersteilzeit kann weniger Arbeitslosengeld bedeuten
Das entschied das Landessozialgericht in einem richtungsweisenden Urteil - Ein Mann aus Sinsheim hatte geklagt

Sinsheim/Stuttgart. (cbe/zg) Wer nach der Altersteilzeit in Rente könnte, das aber nicht macht, bekommt weniger Arbeitslosengeld. Dessen Höhe bemisst sich dann am zuletzt tatsächlich verdienten Lohn und nicht am fiktiven Lohn ohne Alterersteilzeit. Dies hat das Landessozialgericht in einem Urteil bestätigt. Ein Mann aus Sinsheim hatte vor dem Sozialgericht Mannheim gegen die Bundesagentur für
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