Leimen

Freude, Ärger und Folgen der 30er-Zone

Es gibt geteilte Meinungen zu der Geschwindigkeitsreduzierung auf Leimens Hauptverkehrsadern. Die längere Fahrtdauer verursacht eine Busanpassung.

23.06.2022 UPDATE: 24.06.2022 06:00 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden
In großen Teilen der Rohrbacher Straße gilt nun Tempo 30 statt zuvor Tempo 50. Foto: Alex

Leimen. (bmi) Seit Anfang Juni gilt in den Durchgangsstraßen von Leimen und St. Ilgen innerorts Tempo 30, wo vorher 50 Kilometer pro Stunde erlaubt waren. Was halten die Leimener von der neuen Regelung auf ihren Straßen? Naturgemäß gehen die Stimmen auseinander.

So gibt es etwa zu einer Veröffentlichung der Stadt zu Tempo 30 in den Sozialen Medien viele positive Reaktionen. Mehrfach ist von einer "sehr guten Entscheidung" die Rede, eine Anwohnerin drückt ihre Erleichterung beschwingt aus: "Wie geil ist das denn? Endlich!" In einigen Kommentaren wird zudem der Wunsch laut nach weiteren festen Blitzersäulen in der Rohrbacher Straße neben den bereits installierten Geräten am Zementwerk und nahe des Freibads. Gerade nachts werde "nur gerast", wie mehrere Leser anmerken.

Die Betroffenheit durch Verkehrslärm in Leimen ist groß. Und sie ist auch durch Zahlen belegbar: 5800 und damit 22 Prozent der rund 27.000 Einwohner sind hohen Lärmbelastungen ausgesetzt – 900 Personen und damit drei Prozent gar "gesundheitsschädlichen Lärmimmissionen". So steht es im Lärmaktionsplan, der sich auf vom Karlsruher "Ingenieurbüro für Verkehrswesen – Koehler & Leutwein" ausgearbeitete Kartierungen beruft. Und weiter, dass sich laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) hieraus ergebende gesundheitliche Lärmschadenskosten auf rund 580.000 Euro jährlich belaufen.

Zentraler Bestandteil des im Oktober vom Gemeinderat beschlossenen Plans sind eben Geschwindigkeitsreduzierungen. So gilt nun Tempo 30 in der Rohrbacher Straße vom Ortseingang aus Heidelberg von der Landesstraße L 594 kommend bis zur Einmündung in die St. Ilgener-Straße. Auf dieser sowie ihrer Fortführung als Theodor-Heuss-Straße in St. Ilgen dürfen ebenfalls nur noch 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Höchstgeschwindigkeit 50 statt 70 ist nun auf der Kreisstraße K 4156 zwischen Sandhausen und Nußloch angesagt.

Gegenüber der neuen Regelung wird auch Unmut laut. "Das Geld hätte man anderweitig verwenden können", ärgert sich ein Nutzer. Ein anderer beklagt eine Entscheidung "anhand von Minderheiten wie Rasern und Proleten", eine weitere Stimme befürchtet eine "Abzocke" etwa durch mobile Blitzer. "Viele werden im dritten Gang mit 30 fahren statt im fünften oder sechsten Gang mit 50", meint ein weiterer Leimener. Er sieht in der Maßnahme "ein weiteres Beispiel für die ausufernde Regulierungswut unserer Behörden" und stellt die "Preisfrage: Wer ist leiser unterwegs?"

Auch interessant
Leimen: Wo ab jetzt Tempo 30 statt 50 und 70 gilt
Rathausplatz: So soll Leimens Zentrum künftig aussehen

Eine Antwort darauf fehlt im Lärmgutachten, gibt dafür aber das Umweltbundesamt: Demnach hat bei mehreren Studien in Deutschen und Schweizer Städten Tempo 30 im Vergleich zu Tempo 50 "zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen" und vor allem nachts "geringeren Lärmspitzen" geführt. Zum Thema Schadstoffausstoß heißt es im Leimener Lärmgutachten, dass ein konstantes Tempo 50 generell günstiger für die Umwelt ist. Durch weniger Beschleunigungs- und Bremsvorgänge bei Tempo 30 werde jedoch eine Verstetigung des Verkehrs und damit ein gleichbleibender oder gar niedriger Schadstoffausstoß erwartet.

Wie sieht es mit der Fahrzeit aus? "Wahrscheinlich braucht der Bus eine Minute länger durch das langsamere Fahren und der Anschluss zur Bahn ist eh schon sehr knapp", mutmaßt ein Leser. Und tatsächlich: Laut Gutachten wird in der Rohrbacher Straße von einer Verlängerung von 32 Sekunden ausgegangen, in der St. Ilgener-Straße um 40 und in der Theodor-Heuss-Straße um 18 Sekunden. Somit sei eine Taktanpassung erforderlich – über Leimen hinaus, da auch Nachbarkommunen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen planen oder wie etwa Nußloch umgesetzt haben.

Dieser Artikel wurde geschrieben von:
(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.