Eppelheim/Heidelberg

Haft und Entzug nach Überfall auf Dealer

Zwei Drogensüchtige zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt.

15.07.2022 UPDATE: 14.07.2022 20:30 Uhr 2 Minuten, 7 Sekunden
Symboldbild: David-Wolfgang Ebener/dpa

Eppelheim/Heidelberg. (luw) Nach einem Überfall auf einen Drogenhändler in dessen Eppelheimer Wohnung sind zwei Männer am Donnerstag zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Die erste große Strafkammer am Landgericht Heidelberg sah den Vorwurf der versuchten schweren räuberischen Erpressung als erwiesen an. Demnach muss ein 33-Jähriger für fünf Jahre und zehn Monate in Haft, sein 23-jähriger Komplize für vier Jahre. Teil des Urteils gegen den älteren der beiden waren zudem drei versuchte Kupfer-Diebstähle bei einer Firma in Heidelberg-Pfaffengrund. Beiden Angeklagten wurde Drogensucht attestiert, weshalb das Gericht jeweils die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnete.

Widersprüchliche Aussagen, ein vielfach vorbestraftes Opfer und während der gut 90-minütigen Urteilsbegründung immer wieder Störungen aus dem Zuschauerraum: Auch für den Vorsitzenden Richter Markus Krumme war es wohl bis zum Schluss keine einfache Hauptverhandlung. Im Kern ging es um eine Tat, die sich am 8. Dezember vergangenen Jahres in Eppelheim ereignet hatte.

"Vergiftetes Kokain" verkauft?

Der 33-jährige Angeklagte suchte damals gemeinsam mit seinem Komplizen die Eppelheimer Wohnung eines Mitte-30-Jährigen auf. Ein Messer und einen Teleskop-Schlagstock trugen sie als Waffen mit sich. Der Eppelheimer soll einem Freund des älteren Angeklagten "vergiftetes Kokain" verkauft haben, nach dessen Konsum dieser kollabierte. Er habe ihn deswegen "zur Rede stellen" und ihn nicht ausrauben wollen, sagte der Angeklagte. Jedenfalls kam es in der Wohnung zum Kampf, im Zuge dessen der 33-Jährige den Drogenhändler mit einem Messer bedrohte; der 23-Jährige schlug mit dem Schlagstock gegen die Wand und traf wohl auch das Opfer leicht. Wie berichtet sagten vor Gericht auch zwei Nachbarinnen aus, die jeweils von Ausrufen wie "Gib das Geld!" berichteten. Unter anderem deswegen glaubte die Kammer nicht den Aussagen des Angeklagten; der Jüngere schwieg übrigens zu den Vorwürfen. Letztlich flüchteten die beiden Täter ohne Beute.

Jeweils zwei Jahre Therapie

In der Begründung des Urteils, die Richter Krumme mehrfach aufgrund von Unruhe seitens der nicht mit dem Strafmaß einverstandenen Zuschauer unterbrechen musste, wies dieser ausführlich auf Widersprüche in den Aussagen des 33-Jährigen hin. Andererseits erläuterte er, dass etwa die Blutspuren am Tatort ebenso zum zugrunde gelegten Ablauf des Geschehens passten wie die Aussagen der beiden Nachbarinnen. Zudem habe das als Zeuge vernommene Opfer keinen Grund, eine eigene Version der Tat zu "erfinden". Zugleich gestand Krumme ein, dass der Eppelheimer "nicht dem Ideal eines glaubhaften Zeugen" entspreche. Dies führte er insbesondere darauf zurück, dass dieser sich nicht selbst habe belasten wollen.

Zugunsten beider Angeklagten wurde gewertet, dass sie jeweils aufgrund schwieriger Lebensumstände in einem labilen Zustand seien. Der 33-Jährige stehe wegen früher Todesfälle in der Familie alleine da, der 23-Jährige hat seit seinem Hauptschulabschluss vor etwa sieben Jahren noch nie gearbeitet und ist obdachlos. Beide sind mehrfach vorbestraft – der ältere Angeklagte "brach" mit der Tat gleich drei Bewährungen – und konsumierten neben Alkohol seit vielen Jahren verschiedene Drogen, von Cannabis bis Heroin. Krumme erklärte, dass für beide Aussicht auf eine Haftentlassung nach jeweils der Hälfte der nun laut Urteil vorgesehenen Zeit bestehe. Demnach könnte der jüngere Angeklagte nach zwei Jahren Entzugstherapie auf freien Fuß kommen; der ältere müsste elf Monate im Gefängnis verbüßen, ehe er eine ebenso lange Therapie absolviert. Der Vorwurf des "In-den-Verkehr-Bringens von Falschgeld" gegen den 33-Jährigen wurde fallen gelassen, weil ein Urteil hierfür neben der nun verhängten Strafe "nicht beträchtlich ins Gewicht" gefallen wäre, so Krumme.

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