Schlichtungsstelle soll jetzt helfen
Das Arbeitsgericht sollte klären, ob die Kundenberaterin einer Wieslocher Filiale von Drogeriemarkt Müller ein Kopftuch tragen darf

Symbolfoto: dpa
Heidelberg. (dpa-lsw) Im Streit um das Kopftuch einer Drogerie-Mitarbeiterin hat das Arbeitsgericht Heidelberg das Verfahren an eine Schlichtungsstelle verwiesen. Eine Entscheidung in der Sache traf Richter Daniel Obst am Mittwoch nicht. Er schlug beiden Parteien vor, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit in Mannheim einen Vergleich zu erarbeiten. Eine Möglichkeit in der Schlichtung, so der
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