Weinheim/Mannheim

Drei Jahre und drei Monate für Miramar-Vergewaltiger (Update)

Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der junge Mann eine Besucherin des Miramar vergewaltigt hat

05.04.2019 UPDATE: 05.04.2019 13:00 Uhr 1 Minute, 35 Sekunden

Das Miramar in Weinheim. Archivfoto: Kreutzer

Weinheim/Mannheim. (web) Der Angeklagte nimmt das Urteil so auf, wie er auch die öffentlichen Teile des Prozesses verfolgt hat: ruhig, fast stoisch. Nachdem Richterin Bettina Krenz die Entscheidung der Vierten Strafkammer des Mannheimer Landgerichts verkündet und die Sitzung geschlossen hat, dankt er seinem Verteidiger Eckhard Hinney. Drei Jahre und drei Monate Haft, so lautet das Urteil.

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 25-Jährige am 17. Juli 2018 eine damals 49-jährige Miramar-Besucherin im FKK-Bereich des Weinheimer Bades körperlich misshandelt und vergewaltigt hat. Der Täter war kein Miramar-Gast – jedenfalls kein zahlender. Er war vom Strandbad der Stadt Weinheim aus durch den Waidsee geschwommen. Am Ufer des Miramar ging er wieder an Land. Stunden später traf er sein Opfer.

Was das nachfolgende Geschehen betrifft, schloss sich die Kammer den Schilderungen der Anklage an: Der Täter habe die 49-Jährige angesprochen. Nachdem er "abgeblitzt" war, sei es zur Tat gekommen. Der Beschuldigte hatte behauptet, die Initiative sei von der Frau ausgegangen. Was danach geschah, sei zum Teil einvernehmlich erfolgt.

Sie schätze die Aussagen der Betroffenen als glaubwürdig ein, so Richterin Krenz. Diese habe sich bemüht, sich genau an die Tat zu erinnern. Auch die rechtsmedizinischen Befunde stützen die Aussagen der Frau. Irgendwie berührend ist, dass die Betroffene nicht versucht hat, den Täter über Gebühr zu belasten. Die Frau habe dem Angeklagten nicht das Leben verbauen wollen, so Krenz.

Dennoch wiegt der Vorwurf schwer: Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung. Darauf stehen mindestens zwei Jahre Haft. Staatsanwalt Michael Hager fordert im nicht-öffentlichen Plädoyer vier Jahre Haft, wie er später sagt. Verteidiger Hinney stellt keinen Antrag, trägt aber Argumente vor, die für ein geringeres Strafmaß sprechen. Tatsächlich bleibt die Kammer unter der Forderung des Staatsanwalts.

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Richterin Krenz führt in dialektischer Manier auf, was für und was gegen den Angeklagten spricht. Auf der einen Seite hat er die Tat zum Teil eingeräumt. Die Folgen für die Betroffene seien (relativ!) gering. Gegen den Beschuldigten spreche indessen, dass er schon mal auffällig wurde. Er habe massive Gewalt angewendet, sein Opfer in Todesangst versetzt. Zuvor hat die Richterin das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen gewürdigt. Dies attestiert dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit – aber auch ein Leben in schwierigen Umständen.

Staatsanwalt und Verteidiger kündigen an, die Entscheidung zu überprüfen. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vor allem Anwalt Hinney will diese Option nutzen. Die Kammer habe einige Punkte zu stark zu Lasten seines Mandanten ausgelegt, so der Verteidiger.

Update: Freitag, 5. April 2019, 19.56 Uhr

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