Talstraße in Schriesheim

Für Eigentümer gibt’s zwei Millionen Euro

Der Gemeinderat hat die Förderrichtlinien für das Sanierungsgebiet Talstraße beschlossen - Gestaltungsvorgaben sollen noch folgen

16.04.2019 UPDATE: 17.04.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 14 Sekunden

Das "eigentliche Alt-Schriesheim" entlang der Talstraße will die Stadt durch eine Erneuerung und ein Sanierungsgebiet aufwerten. Foto: Kreutzer

Von Frederick Mersi

Schriesheim. Der Branichtunnel ist gebaut, die Talstraße gehört der Stadt und soll in den kommenden Jahren umfassend erneuert werden - jetzt haben auch Eigentümer zwischen den Hausnummern 50 und 160 die Möglichkeit, ihre Immobilien zu sanieren und dafür bis zu 20.000 Euro an Förderung sowie Steuererleichterungen zu erhalten. Möglich macht das die Festlegung eines Sanierungsgebiets durch den Gemeinderat im Oktober 2018. Am Mittwoch hat das Gremium nun auch die Richtlinien für Förderungen beschlossen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wer darf Förderungen beantragen? Alle Eigentümer von Immobilien im Bereich des Sanierungsgebiets (siehe Grafik) dürfen entsprechende Anträge stellen. Steuererleichterungen sind immer möglich, sofern das Vorhaben die Bausubstanz nachhaltig aufwertet oder die Nutzung verbessert. Kosten werden nur direkt erstattet, wenn der Eigentümer nicht schon einmal von einem entsprechenden Programm profitiert hat, zum Beispiel der Altstadtsanierung.

Wie viel Geld steht zur Verfügung? Zwei Millionen Euro stellen Land und Stadt in den kommenden zwölf Jahren bereit, davon trägt die Kommune 800.000 Euro selbst. Sollte diese Summe nicht reichen, muss die Stadt laut Bürgermeister Hansjörg Höfer einen Aufstockungsantrag beim Land stellen: "Im Sanierungsgebiet Ladenburger Straße haben wir das immer wieder gemacht." Im Notfall könnte die Stadt ihre Fördersumme erhöhen, was bei der derzeitigen Haushaltslage aber unwahrscheinlich ist.

Wann können die Anträge gestellt werden? Ab sofort. Steuererleichterungen konnten laut Beate Kreis, im Stadtbauamt für Bauverwaltung zuständig, auch schon vor dem Gemeinderatsbeschluss vergangene Woche beantragt werden, jetzt sind auch Kostenerstattungen möglich. Sollten die Fördertöpfe nicht schon vorher leer sein, sind Anträge bis zum 24. Oktober 2030 möglich. Das Interesse ist laut Stadt aber groß: "Es ist schon ratsam, die Maßnahmen nicht allzu lange aufzuschieben", so Höfer.

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Von Hausnummer 50 bis 160 reicht das Fördergebiet. Grafik: Stadt Schriesheim/RNZ-Repro

Welche Vorhaben werden gefördert? Grundsätzlich sind die Richtlinien relativ weit gefasst. Für neue Fenster kann es genauso Zuschüsse geben wie für neue Sanitäranlagen, Elektroleitungen, verbesserten Lärmschutz oder eine neue Heizung. "Neue Farbe an der Fassade würde auch reichen", sagt Kreis. Allerdings müssen die Projekte der Modernisierung oder Instandsetzung des Gebäudes dienen. Abrisskosten können ebenfalls teilweise erstattet werden, dafür ist aber eine gesonderte Abstimmung nötig.

Gibt es Vorgaben bei der Gestaltung? Abgesehen vom geltenden Baurecht hat die Stadt bisher keine konkreten Auflagen bezüglich der Gestaltung gegeben. Das soll laut Bürgermeister Höfer aber "in absehbarer Zeit" geschehen.

Wie viel Geld bekommen einzelne Eigentümer? Je Antrag gibt es maximal 20.000 Euro durch das Förderprogramm, dazu kommen mögliche Steuererleichterungen. Bei Wohnungen werden bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst, bei anders genutzten Immobilien bis zu 25 Prozent. Eine schrittweise Auszahlung ist bei größeren Summen möglich, allerdings anhand der vorgelegten Abrechnungen. Die Eigentümer müssen ihre Projekte also vorfinanzieren.

Hat das Sanierungsgebiet etwas mit der Erneuerung der Talstraße selbst zu tun? Nicht im rechtlichen Sinne. Das Sanierungsgebiet ist für Privateigentümer gedacht, für die Erneuerung der Talstraße ist die Stadt zuständig. Das Land entschädigt als vorheriger Eigentümer die Stadt dafür mit knapp 2,8 Millionen Euro. Mit der Sanierung der Brücken soll laut Höfer 2020 begonnen werden, die Gesamtkosten für alle Erneuerungen werden auf über 6,5 Millionen Euro geschätzt. Mit beiden Projekten will die Kommune aber "das eigentliche Alt-Schriesheim", wie Bürgermeister Höfer es nennt, als Wohnraum aufwerten: "Wir wollten diese Chance sofort nutzen."

Wo können die Anträge gestellt werden? Bei Beate Kreis im Stadtbauamt (beate.kreis@schriesheim.de) oder beim Architekturbüro Thoma Thiele (sanierung@architekturbuero-thiele.de) - formlos mit Beschreibung des Vorhabens und Kostenermittlung.

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