Schon das Singen von Kirchenliedern konnte gefährlich sein
Wie "normale" Schriesheimer in die Fänge der NS-Justiz gerieten: Professor Joachim Maier recherchierte in den Akten des Mannheimer Sondergerichts.
Von Micha Hörnle
Mannheim/Schriesheim. Gleich zu Beginn ihrer Herrschaft hoben die Nationalsozialisten mit der "Reichsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933 alle Grundrechte auf – insbesondere das der freien Meinungsäußerung. Ab Dezember 1934 standen mit dem "Heimtückegesetz" alle kritischen Äußerungen über NS-Größen unter Strafe. Bereits ein Jahr vor dem Krieg, im August 1938, konnte
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