Wahlkampf mit weitgehenden Freiheiten
Artikel von Parteien und Wählervereinigungen kommen weiter ins Mitteilungsblatt - Plakatieren erlaubt
Schriesheim. (ze) Der Termin der Kommunalwahl in Baden-Württemberg im Mai 2019 rückt immer näher. Daher galt es für den Gemeinderat in seiner Sitzung an diesem Mittwoch, die Regeln für die Wahlwerbung der Parteien und Wählervereinigungen im Mitteilungsblatt festzulegen. Gleich drei Möglichkeiten dafür hatte die Verwaltung zur Auswahl vorgelegt.
So gab es die Option, in der Zeit vom 28.
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