Neckargemünd: Die Entscheidung im Naturbadstreit wurde vertagt

Das Heidelberger Landgericht will das weitere Vorgehen im Mai verkünden. Planer und Baufirmen sollen beim Umbau des Terrassenfreibades in ein Naturbad 2007 und 2008 Fehler gemacht haben.

23.04.2014 UPDATE: 23.04.2014 06:00 Uhr 47 Sekunden
Neckargemünd/Heidelberg. (cm) Keine Entscheidung gab es in der letzten Woche am Heidelberger Landgericht in Sachen Naturbad in Neckargemünd. Wie Gerichtssprecher Philipp Zinkgräf gestern auf RNZ-Anfrage sagte, wurde der anberaumte Entscheidungstermin vertagt. Beide Parteien - auf der einen Seite die Stadt als Klägerin und auf der anderen Seite der Planer und die Baufirmen - hätten eine Fristverlängerung beantragt. "Die Stellungnahmen waren auf beiden Seiten noch nicht fertig", erklärte Zinkgräf weiter. Als neuen Entscheidungstermin nannte der Sprecher den 15. Mai. Dann will das Landgericht das weitere Vorgehen bekanntgeben.

Bereits am 10. Mai startet das Naturbad in die Saison. Dann heißt es wieder Daumen drücken, dass die Wasserqualität stabil bleibt. Denn in den letzten Jahren musste das Naturbecken immer wieder wegen zu hoher Keimzahlen teils mehrere Wochen lang geschlossen werden. Dies ist auch der Grund für die Klage der Stadt. Planer und Baufirmen sollen beim Umbau des zuvor konventionell mit Chlor betriebenen Terrassenfreibades in ein Naturbad in den Jahren 2007 und 2008 Fehler gemacht haben. Der Streitwert: 1,073 Millionen Euro. Die Stadt sieht sich durch ein erstes Gutachten bestätigt. Darin wurde festgestellt, dass das Naturbecken schief sein und es Mängel im Regenerationsbereich geben soll. Die Beklagten sehen jedoch die Schuld bei der Stadt. Diese soll nicht verantwortungsbewusst mit der Anlage umgegangen sein.

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