"Alla Hopp!"-Anlage Meckesheim

Keine Helme, keine Konzerte und kein Radeln

Satzung für "Alla Hopp!"-Anlage vom Gemeinderat verabschiedet - Erfahrungen eingeflochten

19.07.2017 UPDATE: 20.07.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 46 Sekunden
Der „alla hopp!“-Bewegungs- und Begegnungspark in Meckesheim ist fast fertig. Doch bevor er in wenigen Wochen eröffnet wird, mussten noch einige Vorschriften festgelegt werden. Fotos: Alex

Von Manuel Reinhardt

Meckesheim. Die "Alla hopp!"-Anlage, die am 1. September eröffnet wird, soll Bewegung fördern und Spielbedürfnisse befriedigen. Das sind zwei der Ziele, die nun auch in der offiziellen Satzung stehen. Diese hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Und wie es Vorschriften so an sich haben, wird darin das Verhalten auf der Anlage geregelt. Was so manches Ratsmitglied ins Staunen brachte.

"Der Sinn der Satzung soll sein, Rechtssicherheit zu haben", erklärte Bürgermeister Maik Brandt. Daniel Hartmann, Amtsleiter des Rathauscenters, ergänzte: "Es geht insbesondere um die Handhabe für Sicherheitsunternehmen, damit die Kollegen durchgreifen können." Man habe, so Hartmann weiter, ein Muster verwendet, als die Satzung aufgestellt wurde. Dieses sei jedoch deutlich abgespeckter als die Meckesheimer Version. "Erfahrungen anderer Gemeinden sind in unseren Satzungsentwurf eingeflossen, alles ,was sinnvoll ist, haben wir eingeflochten." So sei man mit der vorliegenden Satzung relativ gut aufgestellt.

Geregelt werden in zehn Paragrafen Zweck, Benutzungs- und Aufenthaltsrecht, Öffnungszeiten, Anordnungen, Platzverweise und -verbote, Schadensersatzansprüche, Haftung, Ordnungswidrigkeiten und natürlich die Benutzungsregeln. Und die veranlassten die Bürgervertreter zum Stirnrunzeln und Schulterzucken. "Auf der Anlage ist insbesondere untersagt: das Tragen von Fahrradhelmen auf Sport- und Spielgeräten", heißt es hier. "Das ist mir gleich aufgefallen", wunderte sich Inge Hanselmann (CDU). Und auch Jürgen Köttig (MUM) stieß ins selbe Horn: "Mein erster Eindruck war großes Erstaunen."

Den Versuch einer Erklärung gab’s aber gleich dazu: So könne die Gefahr bestehen, dass sich die Gurte der Helme in Seilen der Spielgeräte verfangen - und die Kinder sich strangulieren. "Das ist einleuchtend", meinte Jürgen Köttig hierzu.

Die Fahrräder an sich sorgten für ein weiteres Fragezeichen über den Ratsköpfen. In der Satzung steht nämlich geschrieben, dass es nicht erlaubt ist, "die durch die Anlage führenden Wege außer mit Kinderwagen, Kinderfahrzeugen, Rollator oder Rollstühlen zu befahren" - Radeln ist also verboten. Es gilt: absteigen.

Etwas anderes trieb Rose Schuh (SPD) um: die Öffnungszeiten. Die Anlage darf ganzjährig nämlich nur von 8 bis 22 Uhr betreten werden. "Kann man die Aubrücke dann nicht mehr nutzen?", wollte sie wissen. Denn die Brücke befindet sich im Bereich der "alla hopp!"-Anlage. Da konnte Hauptamtsleiter Uwe Schwarz aber Entwarnung geben: Der Weg sei nur Beiwerk und natürlich auch außerhalb der Öffnungszeiten begehbar.

Gegrillt werden darf auf der Anlage übrigens nicht, auch der Biergenuss ist durch das Verbot von Alkohol untersagt. Und Konzerte wird es auch keine geben - zumindest nicht in "störender Lautstärke".

Was sich nach vielen Einschränkungen anhört, ist aber alles halb so wild. Bürgermeister Brandt wusste die Verbote gleich abzumildern. "Natürlich ist die Security angehalten, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen", so der Rathauschef. So war es dann auch kein großes Thema, die Satzung zu beschließen. Es geschah einstimmig - und dabei war kein Fingerspitzengefühl nötig.

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