Gemeinderat Leimen

Änderung des Bebauungsplans im Gewerbegebiet

Änderung des Bebauungsplans legt Schwerpunkt aufs Wohnen

22.05.2017 UPDATE: 23.05.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden

An die Anlage der Leimener Gartenfreunde grenzt das Noch-Mischgebiet "Westliche Ortserweiterung". Foto: Alex

Von Thomas Frenzel

Leimen. Dass Michael Helffrich, der Kopf der örtlichen "Baufinanz Bauträger GmbH & Co. KG" im Publikum saß, mag vielem geschuldet gewesen sein, aber ganz gewiss nicht dem Zufall. Denn bei der zurückliegenden Ratsversammlung ging es um das "Gewerbegebiet westliche Ortserweiterung" auf der Gemarkung von Leimen-Mitte. Dort will die Baufinanz eine Wohnanlage verwirklichen. Doch um das tun zu können, bedurfte es einer Änderung des Bebauungsplans: der Umwidmung des Areals von einem "Mischgebiet" in ein "Besonderes Wohngebiet".

Oberbürgermeister Hans D. Reinwald war das Dilemma klar: Mit dem gewünschten Wohnungsbau wäre das Gebiet, das von Dornier- und Rudolf-Diesel-Straße erschlossen wird und bereits 1997 von einem Gewerbe- in ein Mischgebiet zurückgestuft wurde, auch kein Mischgebiet mehr, in dem Gewerbebetriebe zulässig sind. Um hier Bestandsschutz zu gewährleisten, biete sich die Änderung in ein "Besonderes Wohngebiet" an: Vorhandene Betriebe behielten ihre Entwicklungsmöglichkeit, gleichzeitig erhielten Wohnbauprojekte größtmögliche Freiheit.

Derweil Rudolf Woesch (FW), Wolfgang Stern (CDU) und Christiane Mattheier (SPD) sich eher auf die 1,80 Meter Höhe konzentrierten, bis zu der künftig die an öffentliche Verkehrswege grenzenden Grundstücke eingefriedet werden können, schossen Wolfgang Krauth (SPD) und Klaus Feuchter (FDP) Breitseiten gegen die Planänderung. Mit der Planänderung verdienten sich die Grundeigner goldene Nasen, sagte Krauth, ohne dass die Stadt profitiere: Gekauft hätten die Eigner ihren Boden zu günstigen Gewerbekonditionen, nach der Planänderung könnten sie ihn zu deutlich höheren Wohnbaupreisen versilbern.

Noch einen Schritt weiter ging FDP-Feuchter. Mit der Planänderung würden nicht nur die Grundstückspreise nach oben getrieben, sondern mittel- bis langfristig die treuesten Gewerbesteuerzahler vertrieben - die kleinen Handwerksbetriebe. Der erwähnte Bestandsschutz gelte ausschließlich für die vorhandenen Betriebe im Plangebiet und deren Nutzung. Andere Nutzungen blieben außen vor: Interessierte Gewerbetreibende müssten sich jenseits von Leimen umschauen.

Michael Reinig (GALL) zeigte sich von dieser Argumentation beeindruckt. Er appellierte, den Tagesordnungspunkt zurückzuziehen. Vergebens: In einer 16-zu-5-Entscheidung, die sich bei zwei Enthaltungen nicht an die Fraktionsgrenzen hielt, folgte die Ratsmehrheit dem OB-Argument: Es gelte "jetzt Nägel mit Köpfen zu machen und ein Besonderes Wohngebiet auszuweisen".

Baufinanz-Chef Helffrich nahm diesen Ratsbeschluss sicherlich mit Genugtuung zur Kenntnis.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.