Eppelheim will mehr Kontrolle über Gewerbeflächen

Mit Bebauungsplanänderung soll es keine Wohnungen für Flüchtlinge in Gewerbegebieten geben

16.11.2015 UPDATE: 17.11.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden

Der Ausschuss hatte über eine Nutzungsänderung dieses Gebäudes zu befinden. Foto: Fink

Von Roland Fink

Eppelheim. Was der Eppelheimer Gemeinderat mit einer Änderung der Bebauungspläne beabsichtigt und was die Bundes- und Landesgesetze vorgeben, ist nicht unbedingt deckungsgleich. Dem Technischen Ausschuss lag der Antrag auf eine Nutzungsänderung in der Wernher-von-Braun-Straße vor. An und für sich ist das kein ungewöhnliches Unterfangen. Doch bei dem Wunsch eines Privatmannes handelte es sich um eine "Umnutzung des Bürogebäudes in eine Unterkunft für soziale Zwecke". Konkret bedeutet das: Damit kann der Weg für eine weitere Flüchtlingsunterkunft geebnet werden.

Schon seit längerer Zeit laufen zwei Änderungen für die Bebauungspläne "Lilienthalstraße" und "Wernher-von-Braun-Straße". Sie haben das Ziel, den Einzelhandel in den genannten Gewerbegebieten in Eppelheim-Nord zu beschränken und auszuschließen. Die Stadt reagiert damit vor allem auf Forderungen des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim und der übergeordneten Behörden.

In das laufende Verfahren kommt jetzt der Antrag auf Nutzungsänderung, was so viel bedeutet, als dass dort eine weitere Flüchtlingsunterkunft angesiedelt werden kann. "Unsere Einflussmöglichkeiten sind begrenzt, das Baugesetzbuch gilt und damit sind uns die Hände gebunden", sagte Michael Benda, Leiter des Verantwortungszentrum Bauen, zum Technischen Ausschuss. Denn die Mitglieder vermuten, dass mit den "sozialen Zwecken" eine Unterbringung gemeint ist.

"Dieser Antrag auf Nutzungsänderung widerspricht dem Gemeinderatsbeschluss", monierte Trudbert Orth (CDU). Dieser sollte nämlich verhindern, dass in den Gewerbegebieten genau das passiert: Dass Leerstand zu Wohnheimen umfunktioniert wird, wie es in der Lilienthalstraße bereits geschehen ist. Eben diese "sozialen Einrichtungen" sollen im Bebauungsplan genauso ausgeschlossen werden. Aber: Das lässt die Bundesgesetzgebung nicht zu.

"Können wir die Option des Vorkaufsrechts für die Stadt umsetzen, um zu verhindern, dass der Eigentümer sich den Mieter aussucht?", fragte Christa Balling-Gündling (Grüne). Das ist jedoch nur im Innenbereich bei entsprechender Satzung oder in Sanierungsgebieten zulässig, hier im Gewerbegebiet eben nicht.

"Wie auf dem Viehmarkt", brandmarkte Alexander Pfisterer (SPD) das Geschachere um die Wohnungen. "Unterkünfte temporär, ja, aber keine Wohnbebauung", so Pfisterer. Wenn schon, dann wären Sozialwohnungen für Eppelheim notwendig, nicht für den freien Markt. "Wir sollten den Ausschluss von Wohnungen in die Bebauungspläne einbringen, in den Gewerbegebieten darf es das nicht geben", plädierte Orth. Bei drei Gegenstimmen und neun Zustimmungen wurde diesem Vorschlag so entsprochen.

Michael Benda und Bürgermeister Dieter Mörlein waren sich allerdings sicher, was kommen wird: "Dann bin ich gesetzlich dazu gezwungen, gegen diesen Beschluss des Ausschusses Widerspruch einzulegen", gab Mörlein bekannt. Bundesrecht bricht Landesrecht, diese Rechtsnorm gilt weiterhin.

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