Auch in Rotenberg fürchtet man Forderungen
Drei Bürger wollten aus Sanierungsgebiet ausscheiden - Gemeinderat lehnt dies jedoch ab

Rathaus Rauenberg. Foto: Reinhard Lask
Rauenberg. (aot) Drei Eigentümer hatten bei der Stadt Rauenberg beantragt, dass ihre Grundstücke aus dem Sanierungsgebiet "Alter Ortskern Rotenberg" herausgenommen werden mit der Begründung, dass sie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches bei der Ausweisung des Gebietes nicht ausreichend beteiligt worden seien. Bürgermeister Peter Seithel wies in der Gemeinderatssitzung darauf hin, dass eine solche Herausnahme zwar beantragt und durch den Gemeinderat beschlossen werden könne, es müssten aber schwerwiegende Gründe vorliegen und das Sanierungsvorhaben dürfe insgesamt dadurch nicht gefährdet werden.
Bauamtsleiter Martin Hörner war der Meinung, dass die durch die Eigentümer vorgebrachten Gründe nicht stichhaltig seien. Dazu listete er akribisch alle Informationen und Anhörungen der beteiligten Bürger auf. Dieser Meinung habe sich auch das mit der Durchführung des Sanierungsprojektes beauftragte Fachbüro angeschlossen.
Die Sprecherin der CDU-Fraktion, Dr. Susanne Snoj, gab Hörner insoweit Recht, als die Verwaltung alle Formalien eingehalten habe, trotzdem fehlten Informationen über die eventuell zu zahlenden Ausgleichsbeträge für den Wertzuwachs der Grundstücke. Sie vermute, dass der Grund für die Anträge die Erfahrungen in Rauenberg seien, als die Eigentümer erst nach Abschluss des Sanierungsverfahrens mit diesen Forderungen überrascht worden waren.
In der sich anschließenden lebhaften Diskussion teilte die Mehrheit des Gemeinderats die von Susanne Snoj vorgebrachte Ansicht. Ortsvorsteher Franz Sieber (Freie Wähler) bestätigte für den Ortschaftsrat Rotenberg, dass dort von Ausgleichszahlungen nie die Rede war, dass man aber jetzt "nicht mehr von einem fahrenden Zug springen könne". Die Zuschüsse seien bereits beantragt, außerdem befürchte er einen Domino-Effekt.
Elke Uhrig (SPD) befürchtet, dass die Bürger auch in Rotenberg irgendwann zur Kasse gebeten werden, und forderte die Verwaltung auf, die entsprechenden Informationen zu geben. Volker König (CDU) bestätigte, dass die Rotenberger Bürger eine Bodenwertsteigerung befürchten. Jürgen Abt (FDP) ergänzte, dass selbst das Gemeinderatsgremium über diese Zahlungsforderung vorher nicht informiert gewesen sei. Jürgen Steger (CDU) forderte die Verwaltung auf, auf die Bürger zuzugehen und ein Bewusstsein für die entstehenden Kosten zu wecken, dies könnte unter anderem in einem gemeinsamen Ausschuss von betroffenen Bürgern und Gemeinderäten geschehen. Das Gremium lehnte schließlich den Antrag der drei Eigentümer auf Herausnahme mit großer Mehrheit ab.
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Mehrheitlich abgelehnt wurde auch der Antrag, für ein einzelnes Grundstück innerhalb des bestehenden Bebauungsplanes "Um die Altstadt Rotenberg" einen "vorhabenbezogenen Bebauungsplan" aufzustellen, um den Bau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten zu ermöglichen. Bereits im Februar 2017 hatte der Bauausschuss zugestimmt, dass auf diesem Platz zwei Reihenhäuser mit zusammen fünf Wohneinheiten erstellt werden können. Da pro Haus nur zwei Wohnungen erlaubt sind, hatte der Ausschuss für die fünfte Wohnung Befreiung erteilt. Im jetzt eingereichten Bauplan gab es für beide Reihenhäuser aber nur ein gemeinsames Treppenhaus, damit ist es für die Baurechtsbehörde ein Haus mit fünf Wohneinheiten und das darf nach dem gültigen Bebauungsplan so nicht gebaut werden.
Der Gemeinderat schloss sich der Meinung des Ortschaftsrates an und machte deutlich, dass man mit einer solchen Ausnahmeregelung keinen Präzedenzfall schaffen wolle. Manche sahen auch die Gefahr, dass sich damit der Charakter des Wohngebietes ändere.



