RNZ-Preisvergleich

Mit jedem Tropfen Wasser fließt auch das Geld

Das verlangen die Städte und Gemeinden für das Nass - Besonders teuer ist es im Odenwald

17.07.2020 UPDATE: 18.07.2020 06:00 Uhr 3 Minuten, 23 Sekunden
Die Preise für Frisch- und Abwasser spalten die Region. Im dicht besiedelten Westen dürfen sich die Verbraucher über günstige Gebühren freuen, im weitläufigeren Osten müssen sie tiefer in die Tasche greifen. Grafik: RNZ-Repro

Von Sabrina Lehr

Region Heidelberg. Sauberes Trinkwasser kommt aus dem Wasserhahn und verschwindet im Abfluss von Dusche, Waschbecken oder Toilette. Und für beides, für den Bezug wie für die Entsorgung, muss der Verbraucher Geld zahlen. Dabei unterscheiden sich die Preise von Kommune zu Kommune mitunter erheblich. Das ergab eine aktuelle RNZ-Umfrage bei den Städten und Gemeinden rund um Heidelberg. Ganz bewusst wurden bei dem Kostenvergleich die Kubikmeterpreise für Frisch- und für Schmutzwasser abgefragt und addiert, da beide über den Wasserzähler abgerechnet werden.

> Den günstigsten Gesamtpreis verlangt Dossenheim mit 3,30 Euro pro Kubikmeter, gefolgt von Nußloch mit 3,37 Euro. Am teuersten ist es in Wilhelmsfeld mit 6,07 Euro und Neckarsteinach mit 6,00 Euro. Im Mittelfeld zwischen 4,00 und 5,00 Euro rangieren unter anderem Leimen mit 4,08, Neckargemünd mit 4,48 und Gaiberg mit 4,95 Euro.

> Das günstigste Trinkwasser gibt es mit Abstand in Nußloch, wo der Kubikmeter für 1,37 Euro zu haben ist. Es folgen Spechbach mit 1,75 Euro und Mauer mit 2,10 Euro. "Wir schieben einen großen Gewinnberg vor uns her. Den müssen wir aufgrund einer ausgeschlossenen Gewinnerzielungsabsicht binnen fünf Jahren den Bürgern zurückgeben", erklärt Susanne Einsele, Amtsleiterin der Nußlocher Kämmerei, die günstigen Preise in ihrer Gemeinde. Besonders teuer ist es rund um Heidelberg dagegen in Wilhelmsfeld und Neckarsteinach, wo 3,62 Euro beziehungsweise 2,77 Euro berappt werden müssen. Den happigen Preis im Luftkurort begründet Werner Fischer, Geschäftsführer des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau (GVV), so: "Das Wasser stammt vom Weinheimer Trinkwasserband Eichelberg und muss aufwendig vom Tal auf 386 Meter Höhe gepumpt werden." Auch die Siedlungsstruktur des Luftkurorts treibe die Kosten in die Höhe: "Hier sind teils 100 Meter Leitung nötig, um vier Häuser anzuschließen."

> Das günstigste Schmutzwasser erfreut mit 1,14 Euro pro Kubikmeter die Dossenheimer. "Wir brauchen dank unserer leichten Hanglage keine Pumpen für den Abtransport des Schmutzwassers", nennt Martin Niederhöfer, Geschäftsführer des Wasserwerks, den Hauptgrund für die niedrige Gebühr in der Steinbrechergemeinde. Es fließe von selbst bergab ins Klärwerk-Süd des Abwasserzweckverbandes Heidelberg in Wieblingen. Knapp dahinter folgt Eppelheim mit einem Kubikmeterpreis von 1,22 Euro. Am entgegengesetzten Ende der Skala rangiert Spechbach mit 3,79 Euro, gefolgt von Neckarsteinach mit 3,23 Euro. Kämmerer Markus Zappe führt die hohe Gebühr in Spechbach auf die jüngste Groß-Investition des Abwasserzweckverbandes Meckesheimer Cent zurück, dem auch seine Gemeinde angehört. Zappe: "Es wurde eine neue Klärstufe für das Klärwerk beschlossen. Die Kosten für die Modernisierung werden auf alle Mitgliedskommunen umgelegt und erhöhen die Gebühr – auch bei uns."

> Das Trinkwasser ist als Lebensmittel übrigens mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegt. Bis einschließlich 31. Dezember werden also fünf, danach wieder sieben Prozent erhoben. Beim Trinkwasserbezug gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang für die örtliche Wasserversorgung. Der Anbieter kann also nicht frei gewählt werden.

> Das Schmutzwasser entsteht bei der Verwendung von Wasser im Haushalt. Ebenso wie für Trinkwasser herrscht bei der Schmutzwasserentsorgung Anschlusszwang an die öffentliche Kanalisation. Die Abwasserentsorgung durch die Kommunen gilt von Gesetzes wegen als "hoheitliche Tätigkeit". Als solche ist sie von der Mehrwertsteuer befreit.

> Die Gebühren für Trink- wie für Schmutzwasser dienen der Kostendeckung. "In die Kalkulation fließen sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten ein, die bei der Wasserver- beziehungsweise -entsorgung entstehen", erklärt Werner Fischer. Dazu gehören die Reinigung des Wassers und die Unterhaltung des Leitungsnetzes. Weiterhin müssen Verwaltungs- und Personalkosten sowie die Kosten für die Beförderung und Weiterverteilung des Wasser gedeckt werden. Auch Investitionskosten in die Ver- und Entsorgungsstruktur, beziehungsweise die Aufwendungen inklusive Zinsen, werden über die jeweiligen Gebühren refinanziert. So schlagen sich Sanierungs- und Reparaturkosten ebenso nieder wie Neubauten. Sofern eine Kommune nicht über eigene Wasserquellen verfügt, muss das Wasser zusätzlich eingekauft werden.

> Die Höhe der Gebühren hängt auch von individuellen Faktoren am Ort ab. So spielen die Topographie einer Kommune sowie deren Siedlungsdichte eine wichtige Rolle. "In weniger dicht besiedelten Gebieten sind die Kosten höher, weil weniger Menschen die Leitungs- und Kanalinfrastruktur finanzieren", erläutert Arnfried Fuchs, der Leiter der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Heidelberg. Außerdem beeinflusst die Qualität des Wassers die Gebühr: Bei geringer Qualität fallen die Aufbereitungsmaßnahmen aufwendiger aus. Weiterhin drückt beziehungsweise erhöht die Bodenbeschaffenheit den Preis: "Bodenklasse 1 entspricht dem Sandhäuser Sandboden, Bodenklasse 6 einem felsigen Untergrund", erläutert der Technische Betriebsleiter des Wasserwerks Leimen, Ingo Krahl. Je niedriger die Bodenklasse, desto leichter lassen sich Leitungen und Abwasserkanäle verlegen. Nicht zuletzt ist der Zustand der Leitungen bei der Trinkwasserversorgung ein Kostenfaktor: "Wenn sie marode sind, kommt es zu mehr Rohrbrüchen und damit zu Wasserverlusten", so Krahl.

> Der kommunale Haushalt kann vom Geschäft mit dem Wasser profitieren, sofern eine Konzessionsabgabe erhoben wird. "Die maximale Höhe der jährlichen Konzessionsabgabe beträgt in Leimen circa 400.000 Euro", berichtet Krahl. Pro Kubikmeter entspricht das im Höchstfall 0,33 Euro. Die Rechtfertigung für eine solche Abgabe liefert Krahl gleich mit: "Für die Leitungen nutzen wir öffentliche Flächen, also Stadteigentum." In Wilhelmsfeld und Nußloch wird dieser Wegezoll dagegen nicht erhoben. Weiterhin ist die Kommune Nutznießer der Gewerbesteuer, die vom jeweiligen Wasserversorger abgeführt werden muss – zumindest wenn dieser Gewinne erzielt und wie in Leimen in der Wasserversorgungssatzung die Gewinnerzielungsabsicht festgeschrieben ist. Ist diese Absicht aber ausgeschlossen, müssen Mehreinnahmen innerhalb von fünf Jahren an die Kunden zurückgegeben werden. Da es so keinen Gewinn gibt, entfällt dann auch die gewerbliche Besteuerung.

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