Parkverstoß-Meldungen in Altenbach

"Falschparkermelden.de" -Gründer wehrt sich gegen Abzocke-Vorwurf

"Das ist kein Geschäftsmodell", sagt der Kölner Anwalt Oliver Luesgens.

25.05.2023 UPDATE: 25.05.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden
Die Parkplätze vor Jörg-Michael Tappesers Ingenieurbüro in der Altenbacher Ortsmitte sind neuerdings leer. Kein Wunder: Auf unübersehbaren Schildern kündigt er an, dass Falschparken rigoros von einer Inkassofirma geahndet wird. Fotos: Kreutzer

Schriesheim-Altenbach. (hö) Der Kölner Anwalt Oliver Luesgens, der vor vier Jahren die App "Falschparkermelden.de" mitgegründet hat, wehrt sich gegen die Vorwürfe des Verbraucherschützers Oliver Buttler, er animiere zum Denunziantentum und betreibe ein Abzocke-Geschäftsmodell. Wegen dieser App gab es in Altenbach Aufregung: Jörg-Michael Tappeser, Eigentümer des Ingenieurbüros im ehemaligen Volksbankgebäude, wusste sich nicht mehr anders zu helfen, meldet Parkverstöße über diese App, dann erhalten Autohalter von Luesgens’ Kanzlei eine Rechnung über 140 Euro.

Luesgens erklärte gegenüber der RNZ, dass es ihm vor einigen Jahren genauso erging wie Tappeser: Vor seiner Kölner Kanzlei belegten ständig Unbefugte die Parkplätze. Und er überlegte sich ein System für alle, die nicht sofort zum Anwalt gehen wollen, denn das sei "recht aufwändig". Also "erfand" er ein vereinfachtes Verfahren: eine Meldung per App – für die ist ein Londoner Unternehmen zuständig – an einen Rechtsanwalt (in diesem Fall Luesgens, aber auch andere Kanzleien arbeiten mit "Falschparkermelden.de" zusammen).

Für ihn ist das kein Geschäftsmodell, sondern eher eine Art Notwehr geplagter Grundstückseigentümer – und nur die dürften bei ihm Parkverstöße melden (und nicht etwa Rentner, die ihr Einkommen aufbessern wollen): "Viele Leute verstoßen regelmäßig gegen geltendes Recht, ohne dass das jemand ahndet." Außerdem verdiene er als Anwalt sein Geld nicht mit Falschparken, sondern zum Beispiel mit der Vertretung von Kleinunternehmen, die Corona-Soforthilfen zurückzahlen sollen.

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Und Luesgens erklärt sein Vorgehen: Falschparker hätten die Wahl, ob sie sich auf ein Gerichtsverfahren einlassen wollen – in dem würde der Unterlassungsanspruch des Grundstückeigentümers samt einem Streitwert von 500 Euro geprüft –, oder ob sie "als milderes Mittel" 40 Euro zahlen. Die zusätzlichen Kosten von 100 Euro seien "sehr transparent": Dabei handelt es sich um die Gebühren für die Halterauskunft beim Kraftfahrtbundesamt und die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Tarife: "Man kann dieses Vergleichsangebot annehmen – oder auch nicht." Den Rat von Verbraucherschützer Buttler an Falschparker, nicht zu zahlen, sondern sich direkt an den Grundstückseigentümer zu wenden, findet er "nicht in Ordnung", denn das sei "nicht Usus", schließlich sei er vom Grundstückseigentümer mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt worden. Luesgens teilt auch dessen Einschätzung nicht, dass bei Nichtzahlen seine Klage erfolglos wäre: "Natürlich haben wir das schon durchgefochten, ...

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