Mann kommt nach Totschlag lange in Psychiatrie
Ein damals 23-jähriger Patient der Psychiatrie in Wiesloch soll seinen Zimmergenossen im April getötet haben.

Heidelberg. (dpa/lsw) Nach dem gewaltsamen Tod eines 65-Jährigen in der Psychiatrie in Wiesloch wird sein Zimmergenosse langfristig in der Klinik untergebracht. Das hat das Heidelberger Landgericht nach Angaben seines Sprechers in einem Sicherungsverfahren entschieden.
Der mittlerweile 24 Jahre alte Deutsche soll an paranoider Schizophrenie leiden. Er hatte nach Überzeugung der Kammer seinen Mitbewohner im vergangenen April mit massiver Gewalt angegriffen, ihn geschlagen und gewürgt. Das Opfer starb an den Verletzungen.
Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten die Unterbringung des Angeklagten beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Beide Männer waren im Krankenhausbereich untergebracht
Beide Männer hatten sich zur Tatzeit auf einer geschlossenen Station im Krankenhausbereich - außerhalb des Maßregelvollzugs - des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden im Rhein-Neckar-Kreis befunden.
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Im vergangenen Jahr hatte ein psychisch Kranker nach seiner Flucht aus dem Maßregelvollzug in Wiesloch eine 30-Jährige in der Stadt mit einem zuvor entwendeten Messer angegriffen. Die Frau starb kurz nach der Attacke im Krankenhaus. Das Landgericht Heidelberg stufte die Tat im März dieses Jahres als heimtückisch und Mord ein. Es ordnete die unbefristete Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie an.
Update: Donnerstag, 17. Oktober 2024, 15.54 Uhr
Prozess nach Totschlag in Psychiatrie begonnen
Wiesloch. (kbw) Mit massiver Gewalt soll ein heute 24-Jähriger im April einen 65-jährigen Mitpatienten im psychiatrischen Zentrum Nordbaden angegriffen und ihn so lange geschlagen und gewürgt haben, bis das Opfer verstarb. Am Dienstag hat nun vor der Großen Strafkammer des Heidelberger Landgerichts die Hauptverhandlung über die Gewalttat begonnen. Im Sicherungsverfahren soll entschieden werden, ob der Mann dauerhaft im PZN bleiben muss, wo er derzeit in der forensischen Abteilung untergebracht ist. Der Vorwurf lautet: Totschlag.
Bis zur Urteilsverkündung wird der Prozess hinter verschlossenen Türen stattfinden, das hatte Verteidigerin Britta Albiez beantragt. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist rechtens, wenn es um eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt geht. Der Mann war zuvor in Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt worden. "Schwer zu sagen", antwortete er auf die Frage von Richter Jochen Herkle, wie es ihm gehe. Zur Verhandlung hatte er sich ein paar Schuhe ohne Schnürsenkel bringen lassen, in die er vor dem Auftakt noch hineinschlüpfte. Auf Fragen des Richters antwortete er ruhig, mit leiser Stimme. Er bestätigte noch seine Personalien – geboren wurde er in Köln –, dann folgten Antrag und Beschluss zur nichtöffentlichen Verhandlung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim ereignete sich die Tat am 18. April zur Mittagszeit auf einer Station außerhalb des Maßregelvollzugs. Dort teilten sich der 24-Jährige und der 65-Jährige demnach ein Zimmer. Den tödlichen Angriff soll der Jüngere im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Dem Landgericht zufolge leidet er an einer paranoiden Schizophrenie. "Trotz der unmittelbar nach Bekanntwerden der Tat eingeleiteten Reanimationsmaßnahmen verstarb das Opfer noch an der Tatörtlichkeit", teilte die Staatsanwaltschaft im April mit. Angaben zur Sache machte der Angeklagte nach seiner Festnahme demnach nicht. Bei seiner polizeilichen Vernehmung habe er die Tat zuvor bestritten. Die Staatsanwaltschaft sowie die Kriminalpolizeidirektion in Heidelberg übernahmen die Ermittlungen.
Die Große Strafkammer hat drei Verhandlungstermine angesetzt, alle in dieser Woche. Geladen sind 16 Zeugen und zwei Sachverständige, am Freitag könnte schon eine Entscheidung fallen.