Leutershausen

In der Kreuzgasse 7 wird ein "städtebaulicher Missstand verhindert"

Nach der Kritik durch das Bürgerforum und Leserbriefschreiber meldet sich Architekt Bernd Kopp zu Wort.

25.01.2022 UPDATE: 26.01.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 9 Sekunden
Dass der Gebäudekomplex in der Kreuzgasse 7 abgerissen werden soll, stößt auf Kritik. Zwei junge Familien, die in ihrer Heimatgemeinde bleiben möchten, wollen hier bauen. Foto: Kreutzer

Von Annette Steininger

Hirschberg-Leutershausen. Normalerweise hält sich der Großsachsener Architekt Bernd Kopp (Kopp und Sättele Architekten), auch Gemeinderat der Freien Wähler, mit Aussagen zu laufenden Bauvorhaben zurück. Doch in der Diskussion um das Vorhaben in der Kreuzgasse 7 war es ihm als planendem Architekten und den Bauherren doch wichtig, auf einige Fakten hinzuweisen und die Planung zu verteidigen. So hatte das Bürgerforum für Ortsgestaltung und Ortserhaltung insbesondere am geplanten Abriss Kritik geübt, auf die Gestaltungssatzung verwiesen und hervorgehoben, das Anwesen sei ortsbildprägend. Auch zwei Leserbriefschreiber hatten das Vorhaben kritisiert.

"Mit der Aufnahme der vorhandenen Gebäudeanordnung wurde ausdrücklich Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen", betont Kopp in seiner mit den Bauherren abgestimmte Stellungnahme. Der Ausschuss für Technik und Umwelt erteilte am 9. März vergangenen Jahres das Einvernehmen zur Bauvoranfrage.

Im Text aus der Anfrage vom 29. Januar 2021 heißt es unter anderem: "Alle vorhandenen Gebäude sollen abgebrochen werden, die geplanten Wohngebäude sollen auf den ehemals überbauten Flächen neu aufgebaut werden, um den ortstypischen Charakter der Bebauung beizubehalten." Bei der Anordnung und Proportionierung der Baukörper seien die Vorgaben aus der Gestaltungssatzung berücksichtigt worden. Insgesamt würden sich die Gebäude in ihrer Höhenentwicklung der Umgebungsbebauung und dem Geländeverlauf anpassen.

Bernd Kopp. Foto: Dorn

Beim Abriss des Wohnhauses zur Straße hin müsse die Hausmadonna gesichert werden, heißt es in der Bauvoranfrage. Anstelle des Wohnhauses soll dort ein eingeschossiges Gebäude mit Dachgeschoss samt Kniestock errichtet werden – in den gleichen Abmessungen, was Grundriss und Höhenentwicklung betrifft. Im Erdgeschoss sollen Stellplätze für drei Autos und Nebenräume untergebracht werden, im Dachgeschoss soll eine Wohnung zur Vermietung entstehen. "Die Gestaltung der Giebelfassade unterliegt den Vorgaben der Gestaltungssatzung, die Hausmadonna soll dort an passender Stelle wieder eingesetzt werden." Im Bereich der jetzigen Schuppen sollen zwei Einfamilienwohnhäuser gebaut werden. Sie würden im Obergeschoss durch eine "Brücke" verbunden.

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Kopp macht darauf aufmerksam, dass die Bauvoranfrage bereits durch das Baurechtsamt nach Prüfung aller Einsprüche positiv beschieden worden ist. Gegen diese Entscheidung seien zwei Widersprüche erhoben worden, "wobei einer zwischenzeitlich wieder zurückgezogen wurde". Der verbleibende Widerspruch gegen die Genehmigung der Bauvoranfrage werde derzeit durch das Regierungspräsidium Karlsruhe bearbeitet. Zurzeit würden Untersuchungen und Planungen zur Vorbereitung eines Bauantrages laufen. "Auch dieser muss und wird die Vorgaben der Gestaltungssatzung einhalten", betont Kopp im Hinblick auf die Kritik des Forums. Zudem sei zu keiner Zeit "eine Front mit Garageneinfahrt" im giebelständigen Haus vorgesehen, wie es Leserbriefschreiber Rainer Müller geäußert hatte. Die Hausmadonna werde in die neue Fassade integriert. Ein entsprechender Gestaltungsvorschlag werde Bestandteil des Bauantrages sein, sagt der Architekt.

Er erläutert weiter: Vom Bürgerforum erwähnte "Rodungsarbeiten" würden das Entfernen von überalterten Obstbäumen in einem Privatgarten beschreiben. "Daraus auf kurzfristig anstehende großflächige Abrissarbeiten zu schließen, ist weit hergeholt", findet Kopp. Für die Abbrucharbeiten sei im Vorfeld ein Antrag unter Berücksichtigung der Erhaltungssatzung zu stellen. Diese Tatsache müsste eigentlich den Verfassern der Pressemitteilung geläufig sein, ist der Architekt überzeugt.

"Tatsache ist, dass zwei junge Familien den Wunsch und das Bestreben haben, in ihrer Heimatgemeinde wohnen bleiben zu können", heißt es in der Stellungnahme. Man sei sich dabei der Sensibilität des Vorhabens bewusst und habe daher von Anfang an den Dialog mit der Gemeinde gesucht, betont Kopp. "Tatsache ist, dass eine innerörtliche, leer stehende, ungenutzte Fläche wieder einer Verwendung zugeführt und dadurch ein städtebaulicher Missstand mindestens verhindert wird."

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