Wie das Ordnungsamt die Umsetzung der Corona-Regeln kontrolliert
Ordnungsamt ist für Umsetzung der Corona-Regeln verantwortlich - Vorgaben lassen Spielräume offen - Rund 50 Bußgeldbescheide

Von Nicolas Lewe
Leimen. "Die neuen Verordnungen vom Land erreichen uns oft erst kurz vor knapp", betont Frank Kucs. Er leitet in Leimen das Ordnungsamt und ist damit maßgeblich an den Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln beteiligt. Nicht selten komme es vor, dass Innungen oder andere Interessensvertreter schon über neue Verordnungen Bescheid wüssten, ehe diese tatsächlich Schwarz auf Weiß beim Ordnungsamt vorlägen.
Auch sei es manchmal gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten, da sich ja quasi täglich etwas ändere. Und nicht immer stoßen die Inhalte der Corona-Verordnungen auf Verständnis, wie Kucs von den täglichen Kontrollgängen des Ordnungsdienstes weiß. In solchen Fällen weise er daraufhin, "dass nicht wir diejenigen sind, die über Sinn oder Unsinn zu entscheiden haben". Schwer zu vermitteln gewesen sei etwa, warum zwischenzeitlich nur Gewerbe mit Verkaufsflächen unter 800 Quadratmeter wieder öffnen durften, alles was darüber lag aber nicht. "Wir müssen das umsetzen, was uns vorgegeben wird", sagt Kucs.
Dem Ordnungsamtsleiter zufolge ist man im Leimener Rathaus aber gut darauf vorbereitet, täglich neu reagieren zu müssen. Regelmäßig gebe es interne, ämterübergreifende Gespräche, die dann je nach Bereich, den die Corona-Verordnung betrifft, im Kleinen fortgesetzt würden. Auch sei es so, dass derzeit Kollegen von anderen Ämtern mit im Außendienst seien, sprich die Ordnungsamtsmitarbeiter bei ihren Kontrollgängen unterstützen. Zudem gibt es laut Kucs eine "sehr enge Abstimmung" mit der polizeilichen Kommunal- sowie Landesbehörde. Gerade, was das Aussprechen von Bußgeldern angehe, gelte, dass entsprechende Hinweise oft von Seiten der Polizei kämen. "Die Betroffenen haben dann die Möglichkeit, im Anhörungsverfahren ihre Sicht darzustellen", erklärt Kucs. Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnungen sind, wie auf Nachfrage beim Ordnungsamt zu erfahren ist, rund 50 Bußgeldbescheide ausgestellt worden: überwiegend wegen Nicht-Einhaltung der Abstandsregeln beziehungsweise des Kontaktverbots im öffentlichen Raum. Verstöße gegen das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen habe es hingegen kaum gegeben.
Beliebte Treffpunkte, an denen es mit der Einhaltung der Abstandsregeln gerade zu Beginn der neuen Corona-Verordnungen nicht immer ganz so genau genommen wurde, sind nach Angaben des Ordnungsamtsleiters in Leimen die Sportanlagen, der Schwimmbad-Parkplatz, das Kurpfalz-Centrum oder der Waldsportplatz. Gerade Letzterer sei bei Familien sehr beliebt. "Da mussten wir schon öfter mal sagen: Das geht so nicht", erinnert sich Kucs. Auch habe er sich bei Senioren, die er als "besonders vulnerable Gruppe" bezeichnet, manchmal gefragt, ob die unbedingt zu Stoßzeiten einkaufen gehen müssen. Inzwischen sei aber bei vielen eine Art Vernunfteffekt eingetreten.
Ein Beispiel: Die Gaststätten. "Vom Ordnungsamt machen wir nicht nur Kontrollen, sondern auch Beratungen." Gastwirte, die ein Corona-konformes Konzept ausgearbeitet haben, könnten sich melden. "Wir schauen uns das dann an", so Kucs. "Die Vorgaben des Landes sind nicht immer ganz klar", bemerkt der Ordnungsamtsleiter nicht nur mit Blick auf die Gaststätten-Verordnung.
Von Privatleuten habe es Fragen gegeben wie: Darf ich umziehen und dabei die Hilfe von Freunden in Anspruch nehmen? Oder: Darf ich einen Ausflug mit dem Wohnmobil machen? Und natürlich gebe es weiter Themen, die das Ordnungsamt auch in "Normalzeiten" beschäftigen. Falschparken, Geschwindigkeitskontrollen oder der Überwuchs durch Pflanzen. In puncto Corona-Verordnung betont Kucs: "Wir können die Leute sensibilisieren, aber an die Vernunft zu appellieren, ist Aufgabe der Politik."



