Ohne Parkscheibe werden hier 30 Euro fällig
Mix-Markt in Leimen lässt Parkfläche von Unternehmen bewachen - Platz für "tatsächliche Kunden" schaffen

Von Lukas Werthenbach
Leimen. Wer sein Auto auf dem Parkplatz am Mix-Markt in der Ferdinand-Porsche-Straße abstellt, muss ab sofort neue Regeln beachten – und bei Missachtung mit mindestens 30 Euro Strafe rechnen. Das Unternehmen "Park & Control" (P&C) hat mitgeteilt, dass es die Fläche ab sofort "betreut". Heißt: Wer keine Parkscheibe auslegt oder länger als zwei Stunden dort parkt, wird von der Stuttgarter Firma zur Kasse gebeten. Eine Chance auf Kulanz hat dann offenbar nur, wer einen Einkauf beim Mix-Markt belegen kann.
"Die Parkfläche wurde in der Vergangenheit vermehrt von Fremd- und Dauerparkern genutzt", beschreibt P&C in der Mitteilung den Platz vor dem Mix-Markt. "Abhilfe" verspricht hier nun der nach eigenen Angaben "führende Anbieter von Parkraumlösungen in Deutschland". Dafür arbeite man "eng mit dem Auftraggeber vor Ort zusammen". Dies erklärte auf RNZ-Nachfrage die Kölner Unternehmensberatung "siccmamedia", die P&C nach eigenen Angaben "in der Pressearbeit unterstützt". Unter der in der Mitteilung genannten Adresse "Ferdinand-Porsche-Straße 6-8" ist eine Filiale der Supermarktkette Mix-Markt ansässig, weshalb die RNZ dort nachfragte: Ein Mitarbeiter bestätigte, dass der Markt Eigentümer des Parkplatzes sei und P&C mit der Überwachung der Fläche beauftragt habe. P&C ließ übrigens auf Anfrage erklären, dass die Firma "von ihren Auftraggebern nicht für die Dienstleistung vergütet" werde.
Hintergrund
> Die Park&Control GmbH mit Sitz in Stuttgart wurde 2010 als Tochtergesellschaft der in Leinfelden-Echterdingen ansässigen Firma APCOA Parking gegründet. Park&Control ist in der Region bereits aus der Sinsheimer Innenstadt bekannt.
> Die Park&Control GmbH mit Sitz in Stuttgart wurde 2010 als Tochtergesellschaft der in Leinfelden-Echterdingen ansässigen Firma APCOA Parking gegründet. Park&Control ist in der Region bereits aus der Sinsheimer Innenstadt bekannt. In ganz Deutschland bewirtschaftet das Unternehmen zahlreiche Supermarkt-Parkplätze, jeweils mit der bekannten "Vertragsstrafe" von 30 Euro. Verbraucherschützer haben schon mehrmals kritisiert, dass an den betreffenden Parkflächen nicht deutlich genug auf die Parkregeln und die damit verbundene Strafe hingewiesen werde. APCOA gilt als Europas größter Parkraumbewirtschafter. Als solcher überwacht das Unternehmen unter anderem die Parkplätze der Flughäfen Stuttgart und Baden Airpark. In Heidelberg betreibt es unter anderem das Parkhaus am Darmstädter Hof. Im Jahr 2017 verzeichnete APCOA mit über 5000 Mitarbeitern einen Umsatz von 653 Millionen Euro. luw
Der Mitteilung zufolge trage das Unternehmen durch die Einführung "einheitlicher Parkregeln" und der 120-minütigen "Freiparkzeit" zu einer "Verminderung des Parkdrucks" bei und schaffe so "freie Stellflächen für tatsächliche Kunden". Wer den Parkplatz nutzen wolle, müsse lediglich eine "korrekt eingestellte Parkscheibe" ins Auto legen. Wie aber kontrolliert wird, wer "tatsächlicher Kunde" ist, wurde auch auf wiederholte Nachfrage nicht beantwortet. Dazu hieß es lediglich: "Kunden haben immer die Möglichkeit, sich im Fall einer Vertragsstrafe an P&C zu wenden und im Rahmen eines Kulanzantrages beispielsweise Belege für ihren Einkauf beim Eigentümer des Parkplatzes einzureichen." Eine Chance auf Kulanz hätte demnach nur, wer für die betreffende Parkzeit einen Einkauf beim Mix-Markt nachweisen kann.
Eine Strafe zu befürchten haben also zunächst einmal dort parkende Autofahrer, die keine Parkscheibe auslegen oder deren Fahrzeug länger als 120 Minuten auf der Fläche steht. Dann werden 30 Euro fällig, die direkt an P&C zu zahlen sind. 40 Euro kostet es, wenn ein Fahrzeug "in der Brandschutzzone, unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz oder verkehrswidrig auf der Fläche" parkt. Die Strafzettel würden von "Parkplatzbetreuern" an die Autos verteilt, so die Agentur.
Und was geschieht, wenn eine Strafe nicht innerhalb der Frist von zehn Werktagen gezahlt wird? Dann werde "der Fahrzeughalter durch eine Halterabfrage beim Straßenverkehrsamt ermittelt", um ihn per Post zu kontaktieren. Dies geschehe "unter vollständiger Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)". Offenbar dient dazu das Kennzeichen des jeweiligen Autos – direkt beantwortet wurde die Frage der RNZ dazu nicht. Stattdessen heißt es nur: "Zur Dokumentation der Situation vor Ort werden bei Ausstellung der Vertragsstrafe Fotos vom Fahrzeug – beziehungsweise der Vorderseite des Fahrzeugs – aus verschiedenen Winkeln angefertigt." P&C schleppe indes keine Autos ab oder sperre sie, "da dies dem Servicegedanken des Unternehmens entgegensteht".